Chronik/Burgenland

Polit-Streit wegen Uhudler-Rettung

50 Hektar im Südburgenland bepflanzt mit Direktträgertrauben beschäftigen seit Monaten die Politik. Denn im Jahr 2030 soll der Uhudler laut der EU-Sortenverordnung verboten werden. Selten waren sich die Akteure so einig – der Uhudler muss gerettet werden. Doch wie, darin sind sich SPÖ und ÖVP uneins.

Die Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) hat bereits mehrere Treffen mit den Uhudlerwinzern hinter sich. Ihr Ansatz war, die Winzer sollen entscheiden, welche Lösung sie haben wollen. Die SPÖ bevorzugt den Weg über die Edelweinrebe vinis vinifer, denn einige Rebsorten der Uhudler-Produktion wurden mit dieser Edelsorte gekreuzt und könnten nach EU-Recht legal ausgepflanzt werden. Das einzige Erfordernis ist die Aufnahme in die Weinbauverordnung des Landes, die von der Landesrätin bereits vorbereitet wird. Eine der Sorten, die so zugelassen werden könnte, ist Delaware, sonst müsste man auf Sorten aus anderen Ländern zurückgreifen.

Für ÖVP-Agrarsprecher Walter Temmel ist das keine Lösung. Denn die Sorte Delaware würde nur auf einen Bruchteil der Fläche angebaut. Er und auch das Landwirtschaftsministerium sind für die Klassifizierung des Uhudlers als Obstwein. "Laut unseren Experten ist das eine rechtlich einwandfreie Lösung", sagt Temmel. Die Winzer dürften so alle Direktträger-Reben auspflanzen. "Es wird niemand schauen, ob Wein oder Obstwein am Etikett steht, wichtig ist, dass Uhudler draufsteht", so der Agrarsprecher.

Für die Landwirtschaftskammer ist die Obstwein Lösung ebenfalls der Favorit. Denn nur die Sorte Delaware löse das Problem auf lange Sicht nicht. Am 20. November sollen die Uhudler-Winzer bei ihrer Vollversammlung entscheiden wie es weitergeht. Bedarf gebe es jedenfalls nach der Spezialität, es könnte doppelt so viel Uhudler verkauft werden, wie produziert wird.

Rodung

Kein Happy End dürfte es für jene Uhudlerwinzer geben, die Rodungsbescheide wegen des derzeit bestehenden Auspflanzverbotes bekommen haben. Fünf Beschwerden von Winzern wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Sie müssen ihre Strafen zahlen und die Reben demnächst roden.