Chronik/Burgenland

Mehr Geld für Ortschefs und zweiter Wahltag

Fast ein halbes Jahr wurde verhandelt, Dienstagvormittag haben die fünf Landtagsparteien die Reform der Gemeindeordnung und -wahlordnung präsentiert. Zugestimmt haben neben den Regierungsparteien SPÖ und FPÖ sowie den Grünen auch die Liste Burgenland und die Volkspartei. LBL und ÖVP hatten im Vorfeld massive Vorbehalte angemeldet. Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) quittierte das so: Alle hätten eingesehen, dass es "um mehr geht als um politisches Kleingeld". Der aus der SPÖ ausgetretene Mandatar Gerhard Steier war nach eigenen Angaben nicht eingeladen, seine Zustimmung ist offen. Beschlossen werden soll die Novelle im Dezember, ein Teil tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft, der Rest zur Gemeinderatswahl im Herbst 2017. Klubchef Géza Molnár (FPÖ) sprach von der "größten Gemeinderechtsnovelle der letzten Jahrzehnte".

In der Außenwirkung sind die Erhöhung der Bürgermeisterbezüge (und die aller anderen Gemeindemandatare), die Option auf hauptamtliche Ortschefs und ein zweiter Wahltag zehn Tage vor dem Wahlsonntag die gravierendsten Änderungen.

Gehaltsschlusslicht

Derzeit verdienen burgenländische Ortschefs bundesweit am wenigsten, jetzt stoße man "ins Mittelfeld" vor, erläuterte SPÖ-Klubchef Robert Hergovich. Das Plus reicht von fünf bis 20 Prozent, in kleinen Gemeinden wird stärker erhöht. Zwei Beispiele: In Gemeinden mit 1001 bis 1500 Einwohnern bekommt der Bürgermeister künftig statt 2406,30 Euro brutto 2851,88 Euro. Von 5001 bis 6000 Einwohner steigt das Gehalt von 4010, 50 auf 4277,82 Euro.

Entscheidet sich ein Bürgermeister innerhalb von vier Wochen nach der Wahl für eine hauptamtliche Tätigkeit, bekommt er 25 Prozent mehr, muss aber die Arbeitslosenversicherung tragen.

Dass kleine Fraktionen künftig mehr Mitspracherecht haben, hat letztlich auch Regina Petrik von den Grünen und LBL-Mandatar Gerhard Hutter an Bord geholt. ÖVP-Klubchef Christian Sagartz pochte darauf, seine Fraktion habe der Reform "die Giftzähne gezogen". Die Bedingungen zur Einsetzung eines Regierungskommissärs bleiben tatsächlich unverändert, sehr wohl neu sind aber Ordnungsstrafen bis zu 750 Euro für Bürgermeister, die "vorsätzlich und wiederholt" gegen die Gemeindeordnung verstoßen.

Wiewohl sie die Zwei-Drittel-Mehrheit (24 der 36 Stimmen) für die Reform der Gemeindeordnung auch ohne die 11 ÖVP-Stimmen zustande gebracht hätte, wollte Rot-Blau die Schwarzen mit 78 von 171 Bürgermeistern unbedingt einbinden. Kalkül: Die ÖVP sollte nicht auch noch die Gemeinden als Oppositionsbühne bespielen.