Chronik/Burgenland

Konzessionen fürs kleine Glücksspiel verteilt

Der Knopf wird gedrückt, die Lichter leuchten, gewinnen oder verlieren, ist die Frage. Automatenspielern geht es um den Kick, und der ist jetzt legal. Die Konzessionen fürs kleine Glücksspiel sind verteilt. SPÖ und ÖVP sprechen von besserem Spielerschutz, die Fachstelle für Suchtprävention sieht das Gegenteil. 2011 beschloss der Landtag, dass das kleine Glücksspiel legal werden soll. Eineinhalb Jahre später haben drei Firmen den Zuschlag bekommen: „110 Automaten darf das Unternehmen Admiral Casinos & Entertainment AG in Automatensalons aufstellen. Die Bewilligungen für die Einzelaufstellung von je 63 Automaten in Gastgewerbebetrieben erhalten die Excellent Entertainment AG und die PA Entertainment & Automaten AG“, sagt die zuständige Landes­rätin Michaela Resetar.

„Im Vergleich zu den Bundesregelungen gebe es im Burgenland einen verschärften Spielerschutz bei der Spieldauer in Salons und Gaststätten, aber auch bei der Personen- und Zugangskontrolle. „Ziel ist es, das Spielsuchtpotenzial größtmöglich zu vermindern“, sagt Resetar.

Jugendschutz

Auch die SPÖ, die auf Bundesebene ein Verbot des kleinen Glücksspiels fordert, hat dem Gesetz 2011 zugestimmt. „Wir haben es im Sinne des Jugendschutzes beschlossen“, sagt SP-Klubobmann Christian Illedits, der die Verhandlungen für die SP geführt hat. Er hofft, dass sich durch die Legalisierung der Markt selbst regulieren wird und die illegalen Automaten verschwinden, davon soll es rund 700 Stück geben. Die Auflagen für die Aufsteller von legalen Geräten seien jetzt „extrem hoch und werden streng kontrolliert“, erklärt Illedits.

„Die Legalisierung ist nicht optimal“, sagt Burgi Hausleitner, Leiterin der Suchtprävention Burgenland. Der Spielerschutz werde in der Praxis nicht durchgeführt. „Oft erkennen Spieler erst spät ihre Sucht“, weiß Hausleitner. Mit der Sucht würden die Leute oft ihren Job verlieren und in die Schuldenfalle schlittern. Anfragen beim Psychosozialendienst gebe es ständig, „dass man spielsüchtig werden kann, ist in der Bevölkerung aber nicht verankert“, sagt Hausleitner.Die Einnahmen aus den Automaten werden mit einer Landesabgabe besteuert. „Die Steuer kommt zu 100 % in den Sozialbereich“, sagt Illedits. Dort könne das Geld auch für die Suchtprävention verwendet werden.