Katastrophenhilfe nach Unwettern: Land zahlt mehr als bisher
Von Michael Pekovics
Das veränderte Klima hat Unwetterkapriolen mit Starkregen und Überflutungen zur Folge. Erst in der Nacht auf Donnerstag zog ein Gewitter eine Spur der Verwüstung durch die beiden südlichen Bezirke Güssing und Jennersdorf. Mit dieser Situation muss man auch in den kommenden Jahren leben.
Für die Betroffenen des heurigen Jahres gibt es jetzt positive Nachrichten: Das Land Burgenland erhöht die Hilfszahlungen bei Katastrophen. Künftig sollen Schäden bis zu 70.000 Euro zur Gänze abgedeckt werden. „Die Versicherungsleistung oder ein Versicherungsselbstbehalt von 10.000 Euro werden abgezogen“, verkündete Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Freitag.
Auffangnetz für PrivateBisher habe der Katastrophenfonds des Landes je nach Einkommen der Betroffenen zwischen 20 und 30 Prozent des geschätzten Schadens übernommen. Die maximale Entschädigungsleistung war mit 30.000 Euro festgelegt. In vielen Fällen wurden aufgrund dieser Regelung aber nur geringe Beträge ausgezahlt. Deshalb sei nun eine Reform notwendig geworden, sagt Doskozil: „Für Schäden im Bereich der Privathaushalte werden bislang aus dem Katastrophenfonds, quasi mit der Gießkanne, 150.000 Euro im Jahr ausgeschüttet. Das hat immer wieder zu Enttäuschung und Unzufriedenheit der Betroffenen geführt“, betonte Doskozil.
Mit der Reform wolle man nun das „finanzielle Auffangnetz speziell für Privathaushalte“, die von Hochwasser, Erdrutschen, Vermurungen oder Hagel betroffen sind, verstärken. Das sei auch notwendig, weil die Wetterlage „immer unbeständiger“ werde. „Klimawandelbedingte Naturkatastrophen und massive Folgeschäden werden weiter zunehmen. Ich sehe es als unsere Aufgabe, Betroffenen Unterstützung seitens des Landes zu garantieren“, sagte Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ).
Die Gesamtkosten für die Reform können laut Doskozil derzeit schwer abgeschätzt werden. Man rechnet, dass das Land für Privathaushalte das Zwei- bis Dreifache der bisherigen Entschädigungssummen auszahlen wird, also zwischen 400.000 und 500.000 Euro. Die Verordnung soll am 10. September beschlossen werden und rückwirkend ab 1. Jänner 2019 gelten.