Chronik/Burgenland

Jagdgesetz auch kurz vor Beschluss unter Beschuss

Am Donnerstag soll das neue Jagdgesetz im Landtag abgesegnet werden. Das innovativste Gesetz Österreichs soll dann für die Grünröcke in Wald und Flur gelten. Eineinhalb Jahre wurde daran gearbeitet. "Wenn es leicht gewesen wäre, hätten andere es schon früher gemacht", sagt SPÖ-Landesrätin Verena Dunst. Leicht war die Konsensfindung von verschiedensten Interessensgruppen nicht, es hagelt noch immer Kritik an dem Gesetz.

Arbeitsgemeinschaft

1000 Seiten wurden von allen Interessensgruppen zum Gesetz eingebracht. Eine Arbeitsgemeinschaft aus Experten der Landwirtschaftskammer, des Jagdverbandes, der Behörden unter der Leitung von Siegfried Fleischacker habe das Gesetz geformt. Die meistbeachtete Neuerung ist das Verbot der Gatterjagd. 2023 sollen die Zäune geöffnet werden. Widerstand kommt von den Gatterbesitzern, sie sehen eine Enteignung. "Wenn man sich weit hinauswagt, muss man damit rechnen, dass eine Gruppierung dagegen ankämpft", sagt Dunst.

Die Tierrechtsaktivisten vom Verein gegen Tierfabriken jubelten, aber beim Aussetzen von Federwild und bei der Fütterung gehe ihnen die Restriktion nicht weit genug. Auch die Eingabe der FPÖ, dass im Jagdgesetz die Möglichkeit für Jäger besteht, bei der Behörde auf öffentlichen Straßen ein Betretungsverbot zu beantragen, passt den Aktivisten nicht. "Wir stehen voll und ganz hinter unseren Jägern und ihrem Recht auf ungestörte Jagdausübung", erklärt FPÖ-Klubobmann Géza Molnár dazu.

Der Bauernbund sammelte schon Unterschriften gegen das Gesetz, als der Entwurf präsentiert wurde. Auch die ÖVP kritisiert das Gesetz scharf. "Uns stört vor allem, dass der Entwurf eine Art Zweckbindung von zehn Prozent des Jagdpachtbetrags für nicht näher definierte Maßnahmen beinhaltet", erklärt ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz. Dunst versteht die Kritik nicht, die ÖVP hätte sich nie eingebracht: "Konstruktive Gespräche gab es nicht." Auch mit dem Jagdverband selbst gab es Probleme, der kündigte der Landesrätin die Freundschaft, wie sie sagt. Weil zwei Vorstände mit beratender Stimme von der Regierung entsandt werden. Auch das Wahlrecht für den Vorstand wurde demokratisiert, meint Dunst. Die Landesrätin will jetzt noch weitere Gesetze angehen, "in den letzten Jahrzehnten ist einiges liegen geblieben."