Chronik/Burgenland

Geldstrafe für Pfarrer-Beleidigung: Angeklagte gehen in Berufung

Das gerichtliche Match zwischen Pfarrer Bozidar Blazevic, derzeit in Nikitsch tätig, und Stanko Horvath, Obmann des kroatischen Kulturvereins HKD, geht in die nächste Runde. Am Mittwoch verkündete Richter Peter Rathmanner das Urteil am Bezirksgericht Oberpullendorf: Freispruch für Horvath vom Vorwurf der Körperverletzung. Aber im Fall der Beleidigung fasste der HKD-Obmann gemeinsam mit dem ebenfalls angeklagten Franz Windisch einen Schuldspruch aus: Horvath wurde zu 1890 Euro Geldstrafe verurteilt, Windisch zu 600 Euro. Anwalt Peter Hajek legte Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall hatte sich am 29. April des Vorjahrs in Kroatisch Minihof ereignet. In einem Wortgefecht neben der Kirche nannte Horvath den Geistlichen „mujo muselmann“. Das habe für ihn so viel bedeutet wie „Kasperl du, Moslem“, sagte Horvath im KURIER-Gespräch. Windisch sagte zu Blazevic „du bist kein Priester, kein Franziskaner, sondern nur der Bozi.“ Außerdem wurde Horvath vorgeworfen, dass er im Zuge des Vorfalls die Hand des Geistlichen gedrückt und verdreht haben soll, was eine Verstauchung des rechten Handgelenks zur Folge hatte.

Ein dem Gericht vorgelegtes medizinisches Gutachten kam aber zum Ergebnis, dass Horvath die Ausführung dieser Bewegung aufgrund einer Schulterverletzung nur unter starken Schmerzen möglich gewesen wäre. Das war für den Richter der Hauptgrund, den HKD-Obmann vom Vorwurf der Körperverletzung freizusprechen.

Was die Ehrenbeleidigung betrifft, folgte Rathmanner der Argumentation des Anwalts der Angeklagten aber nicht. Dieser hatte die an den Pfarrer gerichteten Worte als „Recht auf freie Meinungsäußerung“ und „zulässige Kritik an einer in der Öffentlichkeit stehenden Person“ bewertet. Rathmanner sah dies anders und sagte in seiner Urteilsbegründung, dass „die Bezeichnung Bozi zwar keine Beleidigung ist, aber im Zusammenhang mit den Worten davor schon.“ Auch die Worte Horvaths („mujo muselmann“), an einen katholischen Priester in Gegenwart mehrerer Personen gerichtet, seien als beleidigende Äußerung zu qualifizieren.