Chronik/Burgenland

Gatterjagd trotz Verbot? „Die Zäune müssen endlich weg“

Seit Anfang des Monats ist die Gatterjagd im Burgenland eigentlich Geschichte. Eigentlich deshalb, weil sich laut VGT (Verein gegen Tierfabriken) und den Grünen in der Praxis nichts getan hat.

„Jetzt stehen wir hier und alle Jagdgatter sind unverändert wie früher“, erklärt Martin Balluch, Obmann des VGT, bei einem Lokalaugenschein in Strem (Bezirk Güssing).

Man habe man die burgenländischen Gatter „systematisch“ überprüft und sei sie abgegangen. In sechs Fällen wurde bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften Anzeige erstattet. Konkret geht es um vier klassische Jagdgatter sowie zwei Zuchtanlagen.

Das steht im Gesetz

Im burgenländischen Jagdgesetz heißt es im Paragraf 170, Absatz 3a: „Umfriedete Eigenjagdgebiete (...) sind mit 1. Februar 2023 aufzulassen. Die Einfriedungen von Flächen sind in dieser Form zu entfernen, dass das Ein- und Auswechseln des Wildes in diese Gebiete jederzeit möglich ist, sofern diese Einfriedungen nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zulässig sind.“

Für VGT und Grüne ist die Rechtslage damit klar: „Die Zäune gehören weg.“ Aus dem Büro des zuständigen Landesrates Leonhard Schneemann heißt es, das sei eine Sache der Behörden: „Das wird durch die zuständigen Bezirkshauptmannschaften und Sachverständige überprüft.“

Einfach ein Tor zu öffnen, wie es bei manchen Gattern laut Martin Balluch passiert sei, „reicht für uns nicht“. Spitzmüller sieht ein „Vollzugsdefizit“ bei Tierschutzangelegenheiten und fordert die Behörden zum Handeln auf.

"Nicht gut auf mich zu sprechen"

Betroffene Besitzer hätten seit 2017 Zeit sechs Jahre Zeit gehabt, sich diesbezüglich etwas zu überlegen. Im gesamten Burgenland dürfte es rund 25 Kilometer von diesen Gatterzäunen geben, so die Schätzung. Ein Gespräch mit den Besitzern wäre laut Balluch nicht zielführend: „Die sind nicht gerade gut auf mich zu sprechen.“

Nicht so leicht dürfte es mit dem Entfernen der Begrenzung bei den Esterhazy-Jagdgründen im Nordburgenland werden. Statt einem Maschendrahtzaun steht dort nämlich eine historische Mauer. In diesem Fall zeigen sich aber sowohl VGT als auch die Grünen kompromissbereit.

Hickhack um Novelle

Eigentlich wurde die Reform des Jagdgesetzes bereits 2017 beschlossen. 2020 gab es jedoch eine Novelle und das Verbot der Gatterjagd verschwand aus dem Text. Hintergrund war, dass mögliche Interessen des Eigentums rechtlich höher stehen könnten, als das Tierwohl. Eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof wurde befürchtet, diese steht übrigens immer noch im Raum.

Das Verbot der Gatterjagd wurde dann nach einer erfolgreichen Unterschriftenaktion des VGT wieder in den Gesetzestext der Novelle aufgenommen. In nur acht Wochen wurden mehr als 12.000 Unterschriften gesammelt.

Jagdsprecher meldet sich zu Wort

SPÖ-Bereichssprecher und Gerhard Bachmann zeigt sich verwundert und sieht die Kritik des VGT völlig ins Leere gehen. „2017 haben die Grünen noch mitgestimmt. Sechs Jahre später haben sie anscheinend ihre Meinung geändert. Jetzt scheint die Abschaffung der Jagd im Gatter zu wenig. Jetzt sollen alle Zäune weg. Kann man sich nicht mehr erinnern oder sucht man nur wieder mal verzweifelt nach Publicity?“, wundert sich der Jagdsprecher.

„2017 wurde die Jagd im Gatter abgeschafft – mit den Stimmen der Grünen. Damit sind seit 1.2.2023 die ehemaligen Jagdgatter wie jedes andere Eigenjagdgebiet im Burgenland zu betrachten. Nun meinen die Grünen, es gehe nicht weit genug. Da fragt man sich schon, ob sich die die Grünen nicht gerne die Welt machen, wie sie ihnen gefällt? Denn so viel ist klar, in einem Rechtsstaat entscheiden die Behörden und nicht der VGT, was dem Gesetz entspricht und was nicht“, so Bachmann abschließend.