Falsche Polizisten kontrollierten Pkw: Verhandlung in Eisenstadt
Von Michael Pekovics
Das Trio bekannte sich schuldig: Sie hätten den Pkw-Lenker nur wegen eines vermeintlichen Schadens an ihrem Wagen anhalten wollen. Die vom Gericht angebotene Diversion samt Zahlung von je 1.500 Euro nahmen die Drei an.
Die Männer waren am 13. Oktober 2018 im Südburgenland in einem Audi unterwegs. Dabei sollen sie einen vor ihnen fahrenden Wagen überholt und der Lenker des Audi danach abgebremst haben. Der Fahrer des anderen Wagens sei mittels leuchtendem Schriftzug „Bitte folgen!“ zum Anhalten aufgefordert worden. Später hätten die falschen Beamten den Führerschein und Zulassungsschein des Mannes sowie die Begutachtungsplakette kontrolliert.
Die Anklage warf dem Trio, Nötigung und Amtsanmaßung sowie dem 28-jährigen Fahrer des Audi Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Es habe sich um einen „blöden Vorfall“ gehandelt, meinte der Verteidiger. Die Drei hätten während der Fahrt in ihrem Auto ein Geräusch vernommen und geglaubt, der vor ihnen Fahrende habe etwas verloren oder etwas aus dem Auto geworfen: „Da hat sich die Geschichte etwas aufgeschaukelt“. Die Drei hätten „nicht erkannt, dass sie die Grenze des Spaßes und des Schreck Einjagens überschritten haben. Sie bedauern das Ganze, es tut ihnen extrem leid, dass es dazu gekommen ist,“, sagte der Anwalt.
„Sehen Sie ein, dass das ein Blödsinn war?“, fragte Richterin Doris Halper-Praunias den 28-Jährigen: „Ein kompletter“, antwortete dieser. „Das klingt eigentlich wie ein Lausbubenstreich, der aus dem Ruder gelaufen ist. Nur, dazu sind sie doch schon ein bisschen zu alt“, meinte die Richterin. Ihm sei es nur darum gegangen, zu wissen, wer der andere Autofahrer sei, wegen eines eventuellen Schadens an seinem Auto, meinte der 28-Jährige: „Ich wollte nur zeigen: Da ist etwas passiert, bitte bleib stehen“, rechtfertigte er seine Fahrweise.
Der 29-jährige Zweitangeklagte räumte ein, an dem Abend bereits ein paar Cola Whiskey getrunken zu haben. „Wieso haben Sie sich als Polizisten ausgegeben?“ wollte die Richterin wissen. Der andere Wagen habe plötzlich Vollgas gegeben: „Da habe ich die Hand raus, dass wir ihn aufhalten.“ Die Richterin hielt ihm vor, dass sie mit ihrem Gehaben ein Mädchen, das in dem anderen Wagen mitfuhr und das sie auch kontrollierten, geängstigt hätten. „Das Mädchen ist ausgestiegen und hat sich fürchterlich aufgeregt, dann haben wir uns auch aufgeregt und dann ist halt der Schas rausgekommen“, meinte der Steirer.
Das Lichtzeichen, das dem anderen Autofahrer gegeben wurde, stamme von einer Handy-App, schilderte der dritte Angeklagte: „Das ist so ein Blinklicht und das habe ich so rausgehalten“, führte er dem Gericht die Funktionsweise vor. Man könne verschiedene Farben einstellen, aber keinen Text eingeben. Das Hand habe er hinausgehalten, „weil sie nicht angehalten haben und wir wütend waren.“ Der vom Gericht vorgeschlagenen Diversion einschließlich der Zahlung von 200 Euro Prozesskosten stimmten alle drei Angeklagten zu. Auch die Staatsanwältin erhob keinen Einwand. Die Richterin unterbrach daraufhin die Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit.