Chronik/Burgenland

Ex-Begas-Boss Simandl verliert ersten Zivilprozess

Der im April 2012 nach 17 Jahren an der Spitze fristlos entlassene Ex-Begas-Manager Rudolf Simandl hat am Landesgericht Eisenstadt einen ersten Zivilprozess verloren, den die Energie Burgenland (EB) als Begas-Rechtsnachfolgerin gegen den geschassten Manager angestrengt hatte. 2,8 Millionen Euro Pension, die im Jahr 2000 ausbezahlt worden war, wollte die EB vom mittlerweile 64-jährigen früheren Vorstandsdirektor zurück – Nettopension plus Lohnsteuer.

Mit dem nun vorliegenden 190-seitigen Urteil von Richterin Carmen Pirker sei Simandl „verpflichtet, die an ihn ausbezahlte Summe in der Höhe von 1,513.274,00 Euro samt vier Prozent Zinsen“ an die Energie Burgenland zu bezahlen, hieß es am Dienstag aus der Konzernzentrale. Das Gericht habe demnach festgestellt, dass „der Beklagte bereits ab dem Jahr 2000 Verhaltensweisen an den Tag legte, die, abgesehen von einer allfälligen strafrechtlichen Relevanz dieser Tätigkeit, ein massiv treuwidriges Verhalten und Entlassungsgründe darstellen.“

Simandl, so die Energie Burgenland, habe aus diesem Titel bereits 1,573.600,77 an die Energie Burgenland AG zurückgezahlt.

Strittig ist nach wie vor, ob auch die Lohnsteuer zu der Pension zurückzuzahlen ist. Mit dieser Frage wird die Energie Burgenland nun das Oberlandesgericht Wien befassen. Eine Gegenforderung von Simandl über rund 88.000 Euro sei abgewiesen worden, zugesprochen wurden ihm in Summe rund 45.000 Euro Nachzahlung durch die Energie Burgenland.

Die EB hatte im Prozess, der im August 2013 begann und ein Jahr mit einem guten halben Dutzend Verhandlungstagen später endete, die Rückforderung der im Jahr 2000 ausbezahlten Pension damit begründet, dass Simandl danach zahlreiche Entlassungsgründe gesetzt, sich bereichert und zudem schon bei der Auszahlung der Nettopension gewusst habe, dass diese steuerliche Konstruktion nicht halten würde. Simandl-Anwalt Ingo Kapsch von der Wiener Wirtschaftskanzlei HLMK hatte angeboten, sein Mandant würde 1,6 Millionen Nettopension zahlen, nicht aber die längst an die Finanz abgeführte Lohnsteuer. Die Energie Burgenland war auf dieses Vergleichsangebot nicht eingestiegen. EB-Anwalt Gerald Ganzger von Lansky, Ganzger + Partner im Prozess: „Simandl hat die Begas als Selbstbedienungsladen benutzt.“

Die mehrheitlich in Landesbesitz befindliche Energie Burgenland hat sich bei ihrer Klage auf zwei Sonderprüfungen aus den Jahren 2012 und 2013 gestützt, die unter anderem Auftragsvergaben der Ära Simandl von 1995 bis 2012 unter die Lupe genommen hatten.

Ergebnisse der Prüfung waren als Sachverhaltsdarstellungen auch an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weitergereicht worden. Die WKStA ermittelt seit mehr als zwei Jahren gegen Simandl wegen des Verdachts der Untreue, der Veruntreuung und des Betrugs. Die Schadenssumme beträgt vier bis fünf Millionen Euro.
Dort ist das Verfahren mittlerweile zu einem Großteil abgeschlossen. Nur die Ermittlungen zur geplanten, aber nie gebauten Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz sind noch offen. Zu den fertigen Teilen sei vor einigen Wochen ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien geschickt worden, so WKStA-Sprecher Thomas Haslwanter am Dienstag zum KURIER. In diesem Bericht werden 14 Beschuldigte geführt, neben Simandl weitere Ex-Manager der Begas und frühere Geschäftspartner.

Die Energie Burgenland bereitet weitere Schadenersatzklagen vor. Schon im heurigen Frühjahr war eine über knapp 700.000 Euro angekündigt, dann aber aufgeschoben worden. Auch die Kosten der Sonderprüfungen will das Unternehmen einklagen. Allein die erste aktienrechtliche Sonderprüfung kostete die EB knapp eine Million Euro. In Summe möchte die EB rund fünf Millionen Euro zurück, im Visier stehen dabei neben Simandl auch andere ehemalige Manager der Begas.

Ins Rollen gekommen war die Affäre am 10. April 2012 durch ein anonymes Kuvert – von einer Begas-Mitarbeiterin, wie sich später herausstellte – mit Rechnungen und dem Hinweis, da sei „was gelaufen“. Etwa die Anschaffung von drei TV-Geräten und einer Kaffeemaschine, die im gesamten Konzern nicht auffindbar waren. Bis zur fristlosen Entlassung Simandls dauerte es keine 14 Tage.