Der Frust um Lustbarkeiten
Von Thomas Orovits
Die Gemeindefinanzen von Pamhagen haben schon einmal für größeren Wirbel gesorgt: Vor fünf Jahren berichtete der KURIER über das Einschreiten von Gemeindeaufsicht und eine Sachverhaltsdarstellung der ÖVP gegen den damaligen roten Bürgermeister. Zentraler Vorwurf: Kanalgebühren und Kindergartenbeiträge seien nicht eingehoben worden.
Seit 2012 ist ein schwarzer Bürgermeister in der Seewinkel-Gemeinde im Amt und ein umtriebiger Gemeindebürger meint nun, dass die Kommune schon wieder "auf viel Geld verzichtet", weil seit geraumer Zeit keine Lustbarkeitsabgabe (z.B. bei Kirtagen) eingehoben werde. Allein 2015 seien "mehr als 11.000 Euro ohne entsprechenden Gemeinderatsbeschluss abgeschrieben worden", wettert der Pamhagener, der auch regen Schriftverkehr mit der Gemeindeaufsicht des Landes pflegt.
Einstimmiger Verzicht
Was sind die Fakten? Am 29. Oktober 2014 hat der rot-schwarze Gemeinderat die Verordnung zur Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe vom 28. Jänner 2010 einstimmig aufgehoben. In Kraft ist die Aufhebung aber erst seit wenigen Tagen. Es habe bei der ersten Kundmachung an der Amtstafel offenbar einen Formalfehler gegeben, auf den die Gemeindeaufsicht erst jüngst hingewiesen habe, begründet ÖVP-Bürgermeister Josef Tschida die Verzögerung von fast zwei Jahren.
Warum der Gemeinderat überhaupt auf Einhebung der Lustbarkeitsabgabe verzichtet, begründet der Ortschef so: Die Abgabe sei schon ab 2010 unter seinem Vorgänger nicht eingehoben worden und eine Nachforderung wäre de facto unmöglich gewesen. Etwa weil eine betroffene Firma inzwischen mehrmals Konkurs angemeldet habe. Also habe der Gemeinderat die Abgabe gleich gekippt, denn was bringe es, einem Sportverein auf der einen Seite die Abgabe vorzuschreiben und ihn auf der anderen Seite wieder mit Gemeindegeld zu fördern? Auf welche Summe die Gemeinde dadurch insgesamt verzichte, kann Tschida nicht beziffern, allerdings hält er die Höhe für "vernachlässigbar".
Gemeindeautonomie
Die Gemeindeaufsicht bestätigt, dass die Kommunen zur Einhebung der Lustbarkeitsabgabe nicht verpflichtet sind. Etliche Gemeinden im Land würden darauf verzichten, das liege in deren Autonomie. Denn nur Grund-, Kommunal-, Gewerbe-, Lohnsummen- und Getränkesteuer müssten "im höchstmöglichen Ausmaß" eingehoben werden, um Finanzzuweisungen vom Bund zu erhalten. Und zum finanziellen Status: Im Vergleich zu früher stehe Pamhagen heute deutlich besser da.
Das sieht naturgemäß auch Bürgermeister Tschida so: "Die Gemeinde ist saniert", er habe die Außenstände von 844.000 auf bald 105.000 Euro gedrückt. Und selbst der neue SPÖ-Vizebürgermeister Manfred Bleich räumt ein, dass die finanzielle Lage der 1700-Einwohner- Kommune "nicht so schlecht" ausschaue.