Commerzialbank: Anwalt beruft gegen Freispruch fürs Land
Von Thomas Orovits
Während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Zusammenhang mit der Pleite der Commerzialbank Mattersburg seit mehr als einem Jahr gegen mittlerweile 30 Beschuldigte ermittelt, Anklagen aber noch in weiter Ferne scheinen, gibt es am Landesgericht Eisenstadt bereits ein erstes Urteil in einem Zivilprozess gegen das Land Burgenland.
Der Wiener Anwalt Ernst Brandl vertritt eine 46-jährige Mattersburgerin und eine 72-jährige Ärztin aus Wien, die 87.500 Euro beziehungsweise 426.000 Euro verloren haben. Brandl ist der Ansicht, das Land habe seine Pflichten als Revisionsverband (der Muttergenossenschaft der Bank, ab 1995 Anm.) „eklatant vernachlässigt“ und müsse daher haften. Ebenso wie die Republik, die Brandl im Namen seiner Mandantinnen ebenfalls geklagt hat.
Fürs Land hat dessen Anwalt Johannes Zink eine Verantwortung zurückgewiesen.
Am Montagvormittag berichtete nun der ORF-Burgenland online über die Entscheidung des Landesgerichts, wonach die Klage, über die am 1. Juni verhandelt wurde, abgewiesen worden sei. Das Land treffe an der Pleite der Commerzialbank "kein Verschulden" und sei "damit auch nicht für die Schäden haftbar", heißt es da. Dieses erstinstanzliche Urteil kommt der SPÖ, die im Land allein regiert, natürlich zupass. Kurz darauf wurde auch schon eine ausführliche Presseaussendung von Landesgeschäftsführer Roland Fürst und Klubobmann Robert Hergovich ausgeschickt.
Allein: Anwalt Brandl hatte das Urteil Montagvormittag "noch nicht erhalten", wie er auf Anfrage des KURIER versicherte und sich verwundert zeigte, dass trotzdem schon darüber berichtet wurde. Im Landesgericht Eisenstadt hieß es dazu, das Urteil gelte ab Dienstag, 24. August, als zugestellt, ab diesem Datum beginnen die Einspruchsfristen. Die Parteien des Verfahrens könnten aber schon vorher zugreifen und die Unterlagen wohl auch weitergeben.
Brandl kündigt jedenfalls an, "in Berufung" zu gehen. Dann wäre das Oberlandesgericht Wien am Zug.