Burgenland beschließt höhere Hilfsgelder nach Katastrophen
Von Roland Pittner
Hochwasser, Hagel und Sturm richten jedes Jahr im Burgenland lokal große Schäden an. Die burgenländische Landesregierung hat am Dienstag die Erhöhung der Hilfszahlungen bei Katastrophenschäden beschlossen. Schäden bis zu einer Obergrenze von 70.000 Euro werden damit künftig – nach dem Abzug der Versicherungsleistung oder eines Versicherungsselbstbehaltes in Höhe von 10.000 Euro – zur Gänze vom Land abgedeckt, betonte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).
Die Verordnung zur Neuregelung der Katastrophenbeihilfe gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2019. Somit werden auch alle gemeldeten Schäden, die schon im bisherigen Jahresverlauf durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung oder Hagel entstanden sind, neu kalkuliert. „Die neue Katastrophenbeihilfe bedeutet vor allem für Privathaushalte ein stärkeres finanzielles Auffangnetz als bisher“, sagt Doskozil. Er rechnet damit, dass mit der Erhöhung der maximalen Entschädigungshöhe von bisher 30.000 auf 70.000 Euro künftig zwischen 400.000 und 500.000 Euro pro Jahr an von Katastrophenfällen betroffene Privathaushalte fließen werden.
Einzelfälle werden invidivuell bewertet
Einzelfälle mit einem Schaden über 70.000 Euro sollen individuell bewertet und gegebenenfalls über einen Härtefonds bis zur Gänze entschädigt werden. Auch Bauten in „roten Zonen“, die nicht versicherbar sind, aber über eine Baubewilligung verfügen, sollen gesondert betrachtet und je nach Sachverhalt „bis zu 100 Prozent“ entschädigt werden. „Mit dieser grundlegenden Reform übernehmen wir eine Vorreiterrolle im Bundesländer-Vergleich beim Katastrophenschutz“, sagt Doskozil.