Bub ertrunken: Ermittlungen gegen Begleitung
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat Ermittlungen gegen die Begleitperson des zweijährigen Buben aufgenommen, der Ende August in Langeck (Bezirk Oberpullendorf) in einen Bach gestürzt und ertrunken ist. Es stehe der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung im Raum, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag.
Eine Obduktion des Kleinkindes wurde nicht angeordnet, weil kein Zweifel daran bestehe, dass es sich um einen tragischen Unfall handle.
Der Zweijährige war von einer Brücke in den Zöbernbach gefallen und konnte nach einer zweistündigen Suchaktion nur noch tot geborgen werden. Bei der Begleitperson, gegen die nun ermittelt wird, handelt es sich laut Staatsanwaltschaft weder um die Mutter noch um den Vater des Kindes. Die Familie stammt aus dem Bezirk Oberwart.