Chronik/Burgenland

Balluch und Mensdorff: Bald beste Freunde

Mit einem knappen "Grüß Gott, Herr Doktor", begrüßte Alfons Mensdorff-Pouilly, der Kläger, den Beschuldigten, VgT-Obmann Martin Balluch, am Bezirksgericht in Güssing. Grund für die Zusammenkunft im Burgenland abseits des Jagdgatters war eine Besitzstörungsklage des Jagdherren Mensdorff gegen den Tierschützer, der sich mehrmals auf dem Grund des Lobbyisten befunden haben soll, um Jagden zu filmen und zu stören. "Irgendwann hat es mir jetzt gereicht, ich musste etwas tun", sagt Mensdorff.

Wie berichtet, waren die Tierschützer bei Jagden von Mensdorff vor Ort, was zu Polizeieinsätzen und Platzverboten für die Aktivisten geführt hatte. Richter Christian Eggenberger schlug beiden Parteien einen Vergleich vor, da "der Kläger will, dass Doktor Balluch es unterlässt, seine Liegenschaften zu betreten". Balluch erklärte, nie den Besitz gestört zu haben. "Er will legal demonstrieren", meinte der Richter.

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Vergleich

Nach etwa 40 Minuten wurden sich beide einig. Das Gericht schrieb fest, dass Balluch das Jagdgebiet von Mensdorff nicht unbefugt betreten und andere nicht dazu anstiften darf. Die Kosten fürs Verfahren von etwa 500 Euro übernahm Mensdorff. "Sehen Sie das als Spende für den Verein", sagte er und meinte auch zum Richter: "Herr Rat, Sie haben wahrlich eine Familienzusammenführung gemacht."

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Nach der Verhandlung reichten die beiden einander die Hände und tauschten Nummern aus. "Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, Gäste in meinem Jagdgebiet zu haben", sagte Mensdorff und lud Balluch ins Gatter ein. Auch der VgT-Obmann erklärte, nichts gegen Mensdorff "persönlich zu haben", aber gegen seinen Umgang mit Tieren.