Beim Kindergeld tut sich wieder was
Von Sandra Baierl
Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es ab 1. Jänner 2012 eine Änderung bei der Berechnung des Zuverdienstes. Als Zuverdienstmonat gilt derzeit ein Monat, in dem 16 Tage oder mehr Kindergeld bezogen wird - künftig gilt hier ein Zeitraum von 23 Tagen. Die Arbeiterkammer hatte auf die Fallen beim einkommensabhängigen Kindergeld hingewiesen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner will die Problemfälle mit der Novelle in den Griff bekommen.
Im Detail: Wenn künftig jemand in einem Monat bis zu 23 Tage Kinderbetreuungsgeld bezieht, zählt dieses Monat nicht als Zuverdienstmonat. Das bedeutet, die Einkünfte aus dem Job zählen in dem Monat nicht als Zuverdienst und es droht auch keine Rückforderung des Betrages, der über der Zuverdienstgrenze liegt. Bisher galt ein Zeitraum von nur 16 Tagen. Die Novelle bringt auch eine höhere Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld für Bezugszeiträume ab 2012. Statt 5800 Euro dürfen dann 6100 Euro dazuverdient werden.
Die Arbeiterkammer hatte die Regelungen wiederholt kritisiert und von Betroffenen berichtet. Mit der Änderung sei zumindest "die ärgste Spitze genommen", hieß es gegenüber der APA . Man habe sich jedoch weitergehende Verbesserungen gewünscht.
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gibt es seit 2010 - neben den vier Pauschalmodellen (30 Monate Karenz und 436 Euro pro Monat, 20 Monate Karenz und 624 Euro, 15 Monate Karenz und 800 Euro, 12 Monate Karenz und 1000 Euro - der Karenzzeitraum erweitert sich, wenn auch der Partner mitspielt). Das fünfte Modell: für zwölf Monaten (plus zwei Monate mit Partnerbeteiligung) gibt es 80 Prozent des Letztgehalts, Maximal 2000 Euro.
Die neuesten Zahlen der Statistik Austria (Oktober 2011) zeigen: Immer noch wählt die Mehrzahl der KarenzbezieherInnen das Modell mit der längsten Auszeit (30 Monate), aktuell sind das 94.104 BezieherInnen (96,5 Prozent Frauen). 29.701 Personen entschieden sich für das 20-Monate-Modell, 4832 für das 15-Monate-Modell, 3006 für das 12-Monate-Modell und 9342 für das einkommensabhängige Kindergeld. Bei Letzterem sind 8,3 Prozent der Bezieher Männer. Für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek ein Meilenstein. "Bei keinem Modell ist die Väterbeteiligung so hoch, wie bei den beiden Kurzvarianten." Die Vorteile lägen auf der Hand: Gutes Geld und vor allem kein Karriereknick.
Kinderbetreuung ist weiterhin Frauensache: 87,3 Prozent der Frauen, nur 6,4 Prozent der Männer unterbrechen ihren Job nach der Geburt eines Kindes. Das geht aus Ergebnissen einer 2010 durchgeführten EU-weiten Erhebung zum Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" hervor. Selbst wenn Männer ihre Erwerbstätigkeit unterbrachen, dauerte für 75,1 Prozent von ihnen die Unterbrechung kürzer als ein Jahr. Im Vergleich dazu unterbrachen Frauen ihre Erwerbstätigkeit nur zu 13 Prozent für die Dauer von weniger als einem Jahr. Die Frauenerwerbsquote nimmt mit steigendem Alter des Kindes zu -, aber auch die Teilzeitquote. Im Jahr 2010 betrug die Erwerbstätigenquote bei den Vätern mit Kindern unter 15 Jahren 93 Prozent, während von den Frauen lediglich 64,7% aktiv erwerbstätig waren. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist stark vom Alter des jüngsten Kindes abhängig: 12 Prozent der Mütter mit Kindern unter einem Jahr übten aktiv eine Erwerbstätigkeit aus, mit Kindern im Alter von einem Jahr waren 22,7 Prozent der Frauen aktiv erwerbstätig, mit einem Kind im Alter von zwei Jahren 51 Prozent.
Kinderbetreuung: 44.000 Plätze fehlen
Laut Statistik Austria fehlten im Jahr 2010 in Österreich mindestens 44.000 Kinderbetreuungsplätze für unter 15-Jährige. Weitere 102.400 bestehende Kinderbetreuungsangebote entsprachen nicht den Bedürfnissen der Eltern (fehlende Plätze zu bestimmten Zeiten, teuer, mangelnde Qualität).
Bei den Drei- bis Fünfjährigen wurde das Barcelona-Ziel 2010 mit einer Betreuungsquote von 90,7 Prozent übertroffen. Bei Kindern unter drei Jahren wurde das Ziel von 33 Prozent mit einer Quote von 17,1 Prozent aber klar verfehlt. Die Erhebung zeigt in der Altersgruppe der Jüngsten einen beträchtlichen Bedarf an zusätzlichen Plätzen.