Zusatzpensionen für alle Frauen in Österreich
Laut jüngster Aussendung der Statistik Austria wird der heimische Arbeitsmarkt zunehmend älter und weiblicher. Verantwortlich dafür ist eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen und Personen an der Schwelle zum Pensionsalter, die dem Rückgang der 15- bis 64-jährigen Bevölkerung entgegenwirkt. Zudem verändert sich das Verhältnis der Erwerbspersonen zu jenen im Pensionsalter erheblich: Während 1950 auf eine Person im Pensionsalter noch sechs Personen im erwerbsfähigen Alter kamen, so sind es heute nur noch drei Erwerbspersonen; 2040 werden es nur noch zwei sein. Diese Entwicklung setzt umlagefinanzierte Sicherungssysteme, wie zum Beispiel das Pensionssystem zunehmend unter Finanzierungsdruck.
Frauen derzeit bei Zusatzpensionen unter dem Durchschnitt
„Die Ergänzung der staatlichen Pension durch betriebliche Zusatzpensionen ist für alle Österreicherinnen und Österreicher essentiell, um ein sorgenfreies Leben im Alter führen zu können“, erklärt Andreas Zakostelsky, Generaldirektor der VBV-Gruppe. Die VBV ist mit rund einem Drittel Marktanteil Marktführerin bei betrieblichen Zusatzpensionen und bei der Abfertigung Neu.
Aktuell haben rund 330.000 Personen einen Anspruch bei der VBV auf eine betriebliche Zusatzpension, davon sind rund 47 Prozent Frauen. Nimmt man aus der Gesamtzahl der Berechtigten die Zahl der bereits Pension beziehenden Frauen, so ist diese noch geringer - nämlich 44 Prozent.
Gerade für Geringverdienende und Teilzeitbeschäftigte (hier sind vor allem Frauen betroffen - 47,7% der Frauen arbeiteten laut Statistik Austria im Jahresdurchschnitt 2019 Teilzeit) kann die betriebliche Altersvorsorge viel bewirken. „Es wäre wichtig, dass möglichst bald alle Österreicherinnen und natürlich auch alle Österreicher einen Anspruch auf eine Zusatzpension bekommen“, so Andreas Zakostelsky.
Mit General-Pensionskassenvertrag rasch zur Zusatzpension für alle
Eine Möglichkeit, dies rasch umzusetzen, ist der so genannte General-Pensionskassenvertrag. Aktuell besteht nur für jene Personen, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, welches einen Pensionskassenvertrag für seine Arbeitnehmer/-innen abgeschlossen hat, die Möglichkeit, bei Pensionsantritt die Abfertigungssumme in eine lebenslange Pension umzuwandeln. Künftig soll allen Arbeitnehmern über einen General-Pensionskassenvertrag (d. h. nach standardisierten Bedingungen für die wesentlichen Parameter) ermöglicht werden, die Abfertigungssumme an eine Pensionskasse zu übertragen, um dadurch eine lebenslange Zusatzpension zu erhalten.
Die VBV-Gruppe ist der Marktführerin bei allen betrieblichen Vorsorgelösungen in Österreich - sowohl im Bereich der Firmenpensionen als auch bei der Abfertigung NEU. Neben der VBV-Pensionskasse und der VBV-Vorsorgekasse gehören auch die Dienstleistungsunternehmen VBV-Pensionsservice-Center, die VBV-Consult, die VBV Asset Service und die Betriebliche Altersvorsorge SoftWare Engineering zur VBV-Gruppe. Die VBV setzt bereits seit vielen Jahren verstärkt auf das Engagement und Know-how von Frauen – rund 63 % der Mitarbeitenden sind weiblich.
Weitere Informationen unter: www.vbv.at