Wissen/Wissenschaft

VKI geht gegen Anbieter von Mundschutzmasken vor

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht. Die kitzVenture GmbH bietet auf der Webseite mundschutzmasken24.com sowohl Desinfektionsmittel als auch Mundschutzmasken an. Die Klage richtet sich vor allem gegen die nach Ansicht des VKI mangelhafte Beschreibung der Produkte.

Irreführende Werbung

Der VKI ist in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen die kitzVenture GmbH vorgegangen: Im Jahre 2017 wurde kitzVenture rechtskräftig wegen irreführender Werbung für Nachrangdarlehen verurteilt. Versprochen wurden den Anlegern damals 9,75 Prozent Fixzinsen. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs ist laut Medienberichten derzeit anhängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im aktuellen Fall bietet die kitzVenture GmbH auf der Webseite mundschutzmasken24.com Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel vor einer großen „Coronaviren“-Grafik mit dem Versprechen an: „Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern“. Die Mundschutzmasken werden folgendermaßen beschrieben: „… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“. Abgebildet sind dazu herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken).

Nach Experteneinschätzung schützen MNS-Masken den Träger aber nicht vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2). Darauf wird nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

Desinfektionswasser

In diesem Zusammenhang wird auch ein „Desinfektionswasser“ angeboten, das als „eignet sich hervorragend für die Haut um Keime zu reduzieren“ angepriesen wurde. Dabei wird weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch die auf Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen. Im Kontext mit dem Coronavirus sind nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, muss ein Desinfektionsmittel zumindest als „begrenzt viruzid“ klassifiziert sein. Desinfektionsmittel dieser Kategorie können behüllte Viren nach der Mindesteinwirkzeit unschädlich machen.

Bei dem ebenfalls angebotenen „Desinfektionsmittel für die Hände“ sind keine Informationen über die Inhaltsstoffe zu finden. Vielmehr behält sich kitzVenture das Recht vor, auch ein anderes als das auf der Abbildung gezeigte Desinfektionsmittel liefern zu dürfen.

Keine vorschnellen Käufe

Der VKI warnt grundsätzlich vor vorschnellen Käufen von Schutzprodukten gegen das Coronavirus. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorab genau darüber informieren, welche Desinfektionsmittel tatsächlich gegen Viren wirken. Sind die Produkte nicht ausreichend beschrieben, sollte man besser die Finger davon lassen. Behält sich ein Anbieter vor, statt der abgebildeten Produkte andere zu liefern, sollte man ebenfalls von einem Kauf Abstand nehmen.