Streit ums Händetrocknen: Dyson-Werbung in Deutschland vorerst gestoppt
Händewaschen ist derzeit wichtiger denn je, aber bereits vor der Corona-Pandemie ist ein Streit um das möglichst hygienische Händetrocknen entbrannt. Die deutsche Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Köln ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen den Lufttrockner-Hersteller Dyson erwirkt. Darin wird dem Unternehmen folgende Werbeaussage untersagt: „Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht.“
Irreführend
Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Aussage als irreführend, weil sie gerade auch in ihrer Pauschalität unzutreffend sei, wie sie am Dienstag mitteilte. Der von Unternehmen und Verbänden getragene Verein zog dazu unter anderem eine Studie des Robert-Koch-Instituts heran und monierte, dass Dyson in der Werbung eine selbst in Auftrag gegebene Analyse nicht als Auftragsstudie gekennzeichnet habe.
Das Unternehmen prüft nach Aussage eines Sprechers, ob es in der Sache Berufung einlegt. Auch habe das Gericht keinerlei Aussagen über die Handhygiene getroffen. Die von der Wettbewerbszentrale herangezogene und im Jahr 2016 veröffentlichte RKI-Studie sei insofern veraltet, als die beworbenen Dyson-Geräte damals noch nicht auf dem Markt gewesen seien.