Neue Nase – mehr Selbstwert?
Ich kenne eine junge Frau, die sich mit 15 die Nase machen ließ. Mit 18 hat sie sich zur Matura einen Eingriff am Busen gewünscht und nachher hat sie noch Operationen an Nase und Augenlidern durchführen lassen", erzählt die Kinder- und Jugendpsychologin Claudia Rupp: "Ich höre immer wieder von Jugendlichen, dass sie sich zum Ausbildungsabschluss eine Schönheitsoperation wünschen. Mein Eindruck ist ganz eindeutig, dass der Wunsch von Jugendlichen, sich standardmäßig verschönern zu lassen, in den vergangenen Jahren häufiger geworden ist. Insoferne begrüße ich das neue Gesetz sehr."
Dieses "Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen" hat Gesundheitsminister Alois Stöger Dienstag dem Ministerrat vorgelegt. Am 1. 1. 2013 soll es in Kraft treten. Zentrale Punkte: Schönheitsoperationen und ästhetische Behandlungen an unter 16-Jährigen werden verboten, bei 16- bis 18-Jährigen muss vorher eine psychologische/psychiatrische Beratung durchgeführt werden und die Einwilligung der Eltern vorliegen (weitere Punkte siehe re.).
"Der verstärkte Wunsch nach Schönheitsoperationen hat ja nicht damit zu tun, dass Jugendliche heute nicht mehr so attraktiv sind wie früher", sagt Rupp. "Es hat mit den medial vermittelten Schönheitsidealen zu tun. In den von Jugendlichen konsumierten TV-Serien werden nur makellos schöne Menschen gezeigt. Das führt dann zu der Vorstellung, ich muss auch so aussehen, um in einer Beziehung oder im Beruf erfolgreich zu sein."
Häufig stecke hinter dem Wunsch nach einer Schönheits-OP auch mangelnder Selbstwert und Selbstunsicherheit: "Diese Jugendlichen haben das Gefühl, aufgrund ihres derzeitigen Aussehens nicht ausreichend geliebt und wertgeschätzt zu werden. Und sie haben die Hoffnung, dass mit einem neuen Busen, einer neuen Nase alles anders wird: ,Dann bin ich liebenswert, dann werde ich einen tollen Freund haben und einen guten Job bekommen". Da steckt der Wunsch nach Anerkennung dahinter und danach, geliebt zu werden."
Den Selbstwert steigern
Eltern hätten die Aufgabe, von Anfang an die Erziehung der Kinder so auszurichten, dass ihr Selbstwert gesteigert werde: "Ihnen zu sagen, ,du kannst das nicht, lass das", ist nicht selbstwertfördernd."
Und es sei eine Entwicklungsaufgabe des Jugendalters, sich mit den Veränderungen des Körpers auseinanderzusetzen. "Eltern müssen ihre Kinder dabei unterstützen – und ihnen dabei helfen, sich so anzunehmen, wie sie sind. Ihnen Anerkennung und Bestätigung zu geben hilft in der Regel viel mehr als der Weg zum Schönheitschirurgen."
Denn bis auf wenige Ausnahmen handle es sich um keine objektiv wahrnehmbaren Makel, betont Rupp: "Oft ist es doch so, dass man Menschen, die sagen, sie lassen ihre Nase korrigieren, genau ins Gesicht schaut – und sich dann denkt: Also diese Nase, die schaut doch eh ganz normal aus."
Info: Was noch im Gesetz steht
Wartefristen Zwischen der ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung des Patienten müssen zwei Wochen liegen. Bei 16- bis 18-Jährigen darf eine OP erst vier Wochen nach der Einwilligung stattfinden.
Werbebeschränkungen Für Schönheits-OPs und -behandlungen darf nicht geworben werden durch Werbevorträge, Werbemaßnahmen, die sich überwiegend an Minderjährige richten, Preisausschreiben, Verlosungen, etc.
Bezeichnungen "Beauty-Doc" ist nicht mehr erlaubt, nur mehr die Zusätze "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin".
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