Hirntoter bei Medikamententest
„Es ist ein Schock für alle, die auf diesem Gebiet tätig sind. Und es ist ein absolut außergewöhnlicher Fall.“ So kommentiert Univ.-Prof. Michael Wolzt, Leiter des Koordinationszentrums für Klinische Studien an der MedUni Wien, den tragischen Ausgang einer Phase-I-Medikamentenstudie in Frankreich: Nach der Einnahme eines neuen schmerzstillenden Mittels liegt ein Teilnehmer hirntot auf der Intensivstation des Universitätsklinikums von Rennes. Entgegen ersten Meldungen enthielt es kein Cannabinoide, wirkt aber auf das sogenannte Endocannabinoid-Systems des Nervensystems, das in die Schmerzverarbeitung involviert ist. Die Arznei ziele auf Stimmungsschwankungen sowie auf motorische Störungen bei neurodegenerativen Erkrankungen, sagte Frankreichs Gesundheitsministerin Marisol Touraine bei einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag.
Bei vier weiteren befürchten die Ärzte ebenfalls unumkehrbare Schäden. Insgesamt sind sechs von 90 Studienteilnehmern im Spital. Ein weiterer Versuchsteilnehmer hat zwar keine Symptome, ist aber zur Beobachtung im Krankenhaus.
Studie startete am 7. Jänner
Die sechs Männer im Alter von 28 bis 49 Jahren hatten am 7. Januar mit der Einnahme des Medikaments begonnen, am vergangenen Sonntag (10. Januar) traten bei einem von ihnen die ersten Symptome auf - er liegt inzwischen auf der Intensivstation und ist nach Angaben der Ärzte hirntot. Am Tag darauf brach das Labor den Test ab. Professor Gilles Edan von der Uniklinik Rennes sagte, derzeit könne noch keine Prognose zum Zustand der Verletzten abgegeben werden.
Das testende Unternehmen Biotrial erklärte, alle Vorschriften eingehalten zu haben. Biotrial hatte das Präparat für die portugiesische Pharmafirma Bial, die den Wirkstoff auch entwickelte, getestet.
Jährlich 300 Studien in Österreich
In Österreich finden jährlich 300 Studien mit Arzneimitteln statt, sagt Wolzt. In Deutschland sind es etwa 1000. „Ein derart schwerer Zwischenfall ist mir nicht bekannt.“ Bevor eine Studie durchgeführt werden darf, muss sie von einer Ethikkommission und zusätzlich vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) genehmigt werden. BASG-Verfahrensleiterin Christa Wirthumer-Hoche: „Nur wenn beide Seiten ein positives Gutachten erstellen, gibt es grünes Licht für eine Studie.“ Wolzt ergänzt: „Viele Augen schauen darauf, bevor es zur ersten Verabreichung eines Wirkstoffes kommt. Die Vorgaben sind sehr streng.“ Bei vier Fünfteln der Studien sind Pharmafirmen die Auftraggeber, bei einem Fünftel nicht kommerzielle Forschungsinstitute.
2006 ähnlicher Fall in Großbritannien
2006 war es in Großbritannien zu einem ähnlich schweren Zwischenfall gekommen: Wenige Stunden nach der Einnahme eines Wirkstoffes gegen Multiple Sklerose stellten Ärzte bei sechs von acht Männern multiples Organversagen fest, die Patienten schwebten tagelang in Lebensgefahr, ein Mann lag drei Wochen im Koma. „Seither darf die erste Dosis eines neuen Medikaments nur mehr zwei Personen verabreicht werden“, sagt Wolzt. Auch muss die Dosierung niedriger sein.
In Phase I wird die Sicherheit eines neuen Wirkstoff an gesunden Freiwilligen getestet (siehe re.). „Dabei wird mit ganz niedrigen Dosierungen begonnen“, betont Wolzt. Sie werden mit Umrechnungsfaktoren von Dosierungen aus Tierversuchen abgeleitet – „und dann wird die errechnete Dosis nochmals zumindest um den Faktor 10 reduziert“. Anfangs werde auch nur eine Dosis ein Mal gegeben – und abgewartet. Erst danach werden Dosis und Häufigkeit der Verabreichung langsam gesteigert.
Patienten in Studien werden engmaschig überwacht
„Patienten in Studien sind sehr engmaschig überwacht“, betont Wolzt. „Die Zahl der Kontrolluntersuchungen wird vorab genau festgelegt.“ Bei gesunden Personen treten in der Regel maximal Kopfschmerzen, Schwindel oder Hautausschläge auf. In den Phasen II und III werden die neuen Wirkstoffe dann an Kranken eingesetzt (bei Krebsmedikamenten auch in Phase I). Wolzt betont: „Patienten, die an Studien teilnehmen, profitieren von den neuen Wirkstoffen und der engmaschigen medizinischen Überwachung durch die vielen Kontrolluntersuchungen.“
Erstmals in der modernen Medizin wurden 1947 im „Nürnberger Kodex“ Standards definiert – als Folge der menschenverachtenden Experimente von NS-Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis. 1965 verabschiedete der Weltärzteverbund die „Deklaration von Helsinki“, die im Jahr 2000 erweitert wurde. Sie bildet die Hauptgrundlage für klinische Studien, ergänzt nationale und internationale Kriterien. In der Regel muss ein Zulassungsverfahren für eine aussichtsreiche Arznei-Substanz folgende Schritte durchlaufen:
Labortests Die Wirkung eines Stoffes wird im Labor in Zellkulturen oder im Tierversuch getestet. Augenmerk wird auch auf Nebenwirkungen gelegt – etwa, ob der Stoff Krebs auslöst oder Embryonen schädigt.
Phase I An gesunden Freiwilligen finden die ersten Tests am Menschen statt. In bis zu 30 aufeinanderfolgenden Studien wird unter anderem geprüft, ob der Wirkstoff gut verträglich ist, wie er sich im Körper umwandelt und wie schnell er wieder ausgeschieden wird.
Phase II100 bis 500 Menschen nehmen an den ersten Patientenstudien teil. Ärzte prüfen, ob die gewünschte Wirkung eintritt, welche Nebenwirkungen vorkommen und die beste Dosierung.
Phase III Wirksamkeit und Unbedenklichkeit wird an mehreren tausend Patienten überprüft. Man erhebt, ob sich die gewünschten Eigenschaften auch bei vielen unterschiedlichen Menschen bestätigen lassen. Registriert werden auch etwaige Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.
Zulassung Der Zulassungsantrag kann bei den nationalen Behörden oder der europäischen Zulassungsagentur EMA gestellt werden. Bis zur Zulassung dauert es in etwa 1,5 Jahre.
Phase IV Der Wirkstoff kommt nun auf den Markt. Hersteller und Behörden beobachten die Patienten aber weiterhin, um Nebenwirkungen zu erkennen. Diese dürfen statistisch gesehen nur bei weniger als einem von 10.000 Menschen auftreten.