Wirtschaftskammer lässt Mitglied wegen 124 Euro pfänden
Von Anita Staudacher
Wenn es ums Geld geht, ist die Wirtschaftskammer mit ihren Mitgliedern nicht gerade zimperlich. Schlossermeister Michael Bübl aus Ernstbrunn/Niederösterreich flatterte vor Kurzem ein Gerichtsschreiben ins Haus. Exekutionstitel: Vollstreckbarer Rückstand Wirtschaftskammer Wien, Kapitalforderung: 124 Euro. Weitere Anmerkung: "Verzicht auf Haft".
Vier Warnbriefe
Die Wirtschaftskammer Wien hält die Exekution für gerechtfertigt, schließlich habe man Herrn Bübl insgesamt vier Zahlungserinnerungen geschickt. Diesen sei er aber nicht nachgekommen. Anrufe habe es keinen gegeben, man verfüge über keine Telefonnummern der Mitglieder. Inkassobüros würden grundsätzlich nicht eingeschaltet, auch Verzugszinsen fielen keine an. "Wenn jemand die Kammerumlage nicht zahlen kann, gibt es die Möglichkeit einer Stundung oder Teilzahlung. Wir sind doch keine Unmenschen", heißt es bei der WKÖ. Die Betroffenen müssten sich aber melden und nicht einfach abtauchen.
Dass die ausstehende Kammerumlage beim Exekutionsgericht landet, kommt gar nicht so selten vor. Weil es vor allem Klein- und Kleinstunternehmen "oft darauf ankommen lassen", muss die Kammer einige Tausend Fälle pro Jahr exekutieren, um ans Geld zu kommen.
Im Fall Bübl wurde die Exekution mittlerweile gestoppt. Der Schlosser ist bereit, die geforderten 158 Euro (124 Euro plus Gerichtsspesen) zu begleichen.