Wirtschaft

Wie die Abzocke mit gemeinnützigen Bauträgern funktioniert

Die Wiener Landesregierung hat den Verkauf von rund 3000 Wohnungen des gemeinnützigen Bauträgers GFW an einen privaten Investor gestoppt. Dafür gibt es mehrere gute Gründe.

Beispiele aus dem Burgenland zeigen, wie man durch die Verwertung von gemeinnützigen Bauträgern Millionengewinne lukrieren kann. Laut einer Anzeige des Wiener Grünpolitikers David Ellensohn ist durch so ein Geschäft im Wohnbauförderungsbudget des Burgenlandes „ein Schaden von mindestens 10 Millionen Euro entstanden“. Das Geld blieb bei den Eigentümern der Bauträger. Außerdem wurden etwa 17 Millionen Euro Wohnbauförderung von Wien ins Burgenland transferiert.

Verdacht auf Untreue

Derzeit prüft die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht auf Untreue und Missbrauch der Amtsgewalt vorliegen. Die Anzeige gegen die burgenländische Landesregierung wurde präsentiert, als Ellensohn seine Kandidatur für die Spitze der Wiener Grünen bekannt gegeben hat. Der mediale Nachhall hielt sich in Grenzen.

Zu Unrecht, denn die Sachverhaltsdarstellung zeigt im Detail, wie es möglich war, dass Immobilien der gemeinnützigen Bauträger Gesfö und Riedenhof zum Marktpreis verkauft wurden und was mit den Gewinnen passiert ist.

Rasch entsorgt

Zuerst musste die Gemeinnützigkeit entsorgt werden. Eine freiwillige Aufgabe der Gemeinnützigkeit ist im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. Über die Aberkennung kann nur eine Landesregierung entscheiden. Man musste also eine Landesregierung finden, die dazu bereit war.

Der Sitz der beiden gemeinnützigen Bauträger wurde mehrmals verlegt. Zuerst von Wien nach Oberösterreich und schließlich im Februar und März 2015 nach Eisenstadt. Das ist bemerkenswert, weil keine der Wohnungen der Bauträger im Burgenland gebaut wurde. Die meisten wurden in Wien errichtet.

Bereits im Oktober 2015 wurden mit Beschluss der rotblauen burgenländischen Landesregierung den Bauträgern die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Anfrage des KURIER wurde vom Büro von Landeshauptmann Hans Niessl wie folgt beantwortet: „Nach Befassung des Revisionsverbandes der Gemeinnützigen Bauträger, eines externen Anwalts und eines Wirtschaftstreuhänders war ein Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit einzuleiten.“ Eine inhaltliche Begründung, warum die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, findet sich in der Stellungnahme nicht.

Rasch verkauft

Nach der Aberkennung ging alles sehr schnell. „Gesfö und Riedenhof verkaufen binnen 48 Stunden nach Entzug der Gemeinnützigkeit 14 Liegenschaften mit Gebäuden mit insgesamt 832 Wohnungen“, heißt es in der Anzeige. Der Käufer hat die Wohnungen dann mit gutem Gewinn weiterverkauft. Deshalb die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Bei der Auflösung eines gemeinnützigen Bauträgers dürfen dessen Eigentümer lediglich ihren eingezahlten Anteil plus einer Verzinsung von 3,5 Prozent ausbezahlt bekommen. Laut Anzeige wären dies für beide Bauträger nur 413.000 Euro.

Das verbliebene Restvermögen muss laut Gesetz für „Zwecke des gemeinnützigen Wohnungswesens“ verwendet werden. Damit soll verhindert werden, dass die Eigentümer bei der Verwertung des Bauträgers ein Vermögen verdienen. Schließlich wurden die Wohnungen ja auch mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet. Die Kredite wurden von den Mietern zurückgezahlt. Der Eigentümer des Bauträgers hat außer seiner Einlage keinen Cent eingezahlt.

Die Landesregierung hätte also den gesamten Verkaufserlös von rund 27,8 Mio. Euro bis auf 413.000 Euro einziehen und für gemeinnützigen Wohnbau verwenden müssen. Laut Anzeige wurden beim Weiterverkauf aber um rund 10 Millionen mehr eingenommen, als ans Burgenland abgeliefert wurde. „Der Schaden durch diese fehlerhafte Verschreibung für die Wohnungsgemeinnützigkeit beträgt mindestens 10. 000.000 Euro.“

Sicheres Geschäft

Für das Burgenland war es trotzdem ein gutes Geschäft. Denn die verbliebenen rund 17 Millionen Euro Wohnbauförderung, die andere Bundesländer wie etwa Wien für den gemeinnützigen Wohnbau ausgegeben haben, wurden ins Wohnbaubudget des Burgenlandes übertragen.

„Die burgenländische Landesregierung unterstützt die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen “, heiß es in der Stellungnahme aus dem Büro Niessl. Außerdem habe die Landesregierung einen unabhängigen, externen Rechtsanwalt mit einer neuerlichen Prüfung des Sachverhalts beauftragt. Das Ergebnis soll bis Jahresende vorliegen.