Wettbewerbshüter durchforsten Preisdschungel
Von Simone Hoepke
Das Internet macht die Preise transparent – und ruft auch die Wettbewerbshüter auf den Plan. Auf geizhals.at wird etwa ein Waschmaschinenmodell von sieben Händlern zum exakt gleichen Preis angeboten. Für Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), ist das verdächtig. Auch, weil der Preis des Gerätes seit zwei Jahren, abgesehen von Ausreißern für einen Tag, unverändert ist und das nicht gerade auf ein freies Spiel von Angebot und Nachfrage hinweist, sagt Thanner beim Competition Talk der BWB am Dienstag. Sondern eher darauf, dass Händler, die billiger angeboten haben, von Herstellern gemaßregelt wurden – etwa durch Androhung eines Lieferstopps oder durch verzögerte Belieferung.
Die Wettbewerbshüter in Europa nehmen Händler und ihre Preisgestaltung verstärkt unter die Lupe. Allein in Österreich wurden im Elektronikbereich Geldbußen von insgesamt 2,1 Millionen Euro verhängt – unter anderen einigten sich Media Saturn, Grundig und Pioneer auf Settlements. Weitere Fälle sind anhängig. Viele Entscheidungen gab es zuletzt in Deutschland: Von den Online-Klauseln von adidas bis zur gekippten Mindestpreisklausel der Hotel-Buchungsplattform HRS.
Das Match zwischen Onlinehändlern und stationären Händlern wird härter. In den Geschäften wird moniert, dass Kunden sich lange beraten lassen, dann aber online einkaufen – weil es dort billiger ist. Dass Hersteller den Online-Vertrieb ihrer Produkte einfach untersagen, um eine Preisspirale nach unten zu vermeiden, ist verboten. Die Festsetzung eines Mindestpreises ebenso.
Konsument zahlt drauf
Laut dem Magazin Newsweek verursachten Kartelle in Europa europäischen Konsumenten seit 1990 Mehrkosten von 1,5 Billionen Euro. Dagegen ist die Höhe der bezahlten Bußgelder mit insgesamt 115 Milliarden Euro bescheiden, wird aus einer Studie des American Antitrust Institute zitiert.