Was Pharmafirmen ab Juli offenlegen - und was nicht
Von Anita Staudacher
Im sensiblen Beziehungsgeflecht zwischen Pharmabranche, Arzt, Spital und Patient gibt es jede Menge "Begleitgeräusche", wie es Robin Rumler, Präsident des Verbandes der Pharmazeutischen Industrie Österreich (Pharmig), ausdrückt. Einerseits kann es wissenschaftlichen Fortschritt und damit die besten Therapien für Patienten nur durch Zusammenarbeit aller Beteiligten geben, andererseits haftet den Pharmafirmen diesbezüglich ein schlechtes Image an. Verdeckte Zuwendungen an Ärzte, Fortbildung in Luxusresorts, gesponserte Einrichtungen in Spitälern – letztlich geht’s ja doch ums Geschäft.
Verhaltenscodex
Was früher vielleicht "gang und gäbe" war, würden jetzt Gesetze sowie der strenge Verhaltenskodex der Pharmig verhindern, versichert Rumler und spricht von "Vergangenheitsbewältigung". Um zu zeigen, dass die Branche nichts zu verbergen hat, werden ab Juli sämtliche "geldwerten Leistungen", die mit rezeptpflichtigen Arzneien in Zusammenhang stehen, von den Pharmafirmen auf ihrer Homepage veröffentlicht – der KURIER berichtete. Folgende Zahlungen fallen unter die Offenlegung, zu der sich 125 Pharmaunternehmen selbst verpflichten:
- Veranstaltungen Reisekosten und Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare, finanzielle Unterstützung für wissenschaftliche Kongresse.
- Dienst- und Beratungsleistungen Vortragshonorare für Ärzte, Honorierung für Beratungsleistungen oder die Mitarbeit in wissenschaftlichen Beiräten.
- Spenden- und Förderungen Zuwendungen an Institutionen und Patientenorganisationen, etwa Fachliteratur für Krankenhausbibliotheken.
- Forschung und Entwicklung Honorierung für die Mitarbeit bei klinischen Studien.
Die Offenlegung soll "im besten Fall" namentlich erfolgen, erfordert aber wegen des strenge Datenschutzes die ausdrückliche Zustimmung des Mediziners. Bleibt diese aus, erfolgt die Angabe in "aggregierter Form", also nur die Anzahl der am Kongress teilnehmenden Ärzte oder das jeweilige Spital. Bei angestellten Ärzten des Krankenanstaltenverbundes (KAV) erfolgt aus rechtlichen Gründen grundsätzlich keine Namensnennung.
"Überzeugungsarbeit"
Die Ärztekammer hat zwar der Offenlegung zugestimmt, viele niedergelassene Ärzte wollen jedoch von der neuen Transparenz nichts wissen, schließlich wird dadurch auch ihr Handeln sichtbar. "Die Offenlegung ist ein längerer Prozess und auch eine Kulturfrage. Da müssen wir noch viel Überzeugungsarbeit bei den Ärzten leisten", meint Pharmig-Generalsekretär Jan Oliver Huber.
Bei Pfizer habe immerhin bereits jeder zweite Arzt einer namentlichen Offenlegung des Pharma-Honorars zugestimmt. Andere Firmen machen den Vertragsabschluss von einer Zustimmung zur Transparenz abhängig.
Die Offenlegung der Daten erfolgt jährlich rückwirkend auf ein Kalenderjahr und ist maximal drei Jahre abrufbar. Eine Summierung und zusammenfassende Veröffentlichung der Geldflüsse aller Pharmafirmen ist nicht vorgesehen, Interessierte müssen sich also mühsam auf den einzelnen Firmenwebsites schlaumachen.
Löchrig
Aus Wettbewerbsgründen gibt es auch keine näheren, inhaltlichen Angaben zu den Studien, wofür Geld bezahlt wird. Auch Leistungen, die nicht direkt von den Pharmafirmen selbst, sondern etwa über ausländische Dienstleister verrechnet werden, bleiben intransparent. Und der riesige Bereich rezeptfreier Medikamente ist von der Offenlegung erst gar nicht betroffen.
Nähere Infos zur Transparenz-Offensive der Pharmig finden Sie hier.