Was die neue Gewerbeordnung den Unternehmen (nicht) bringt
Von Anita Staudacher
Rechtzeitig vor dem Tag der Arbeit einigten sich die Regierungsparteien im Parlament doch noch auf einen Kompromiss bei der neuen Gewerbeordnung. Die Reform soll schrittweise ab 1. Juli in Kraft treten und bringt vor allem folgende Neuerungen für Unternehmen:
- Freie Gewerbe Die freien Gewerbe werden bezüglich Nebentätigkeiten liberalisiert, 19 von bisher 21 Teilgewerben werden abgeschafft. Neu geregelt sind die Nebenrechte, also Nebentätigkeiten in geringem Umfang. Bis zu 30 Prozent des Jahresumsatzes können künftig in einem anderen freien Gewerbe gemacht werden, bis zu 15 Prozent in einem reglementierten. Als Bezugsgröße zur Berechnung des Anteils gilt beim reglementierten Gewerbe der Auftragswert. Ursprünglich war nur ein einheitlicher Gewerbeschein für alle freien Gewerbe vorgesehen. Doch die Wirtschaftskammer legte sich hier quer.
- Tourismus Hotels können zusätzliche Leistungen im Rahmen von Pauschalen wie etwa Massagen leichter anbieten. Die Gastronomie darf sich über Erleichterungen bei der Sperrstundenregelung freuen.
- Gründer Zugleich mit der Gewerbeordnung wird auch das Wirtschaftskammergesetz geändert. Unternehmensgründer müssen im ersten Jahr nach der Gründung keine Grundumlage an die Wirtschaftskammer zahlen.
- Betriebsanlagen Sämtliche Verfahren für eine Genehmigung (Baurecht, Gewerberecht, Naturschutz, Wasserschutz etc.) sollen künftig in einem von der Gewerbebehörde durchgeführt werden – Stichwort "One-Stop-Shop". Dieses vereinfachte Verfahren soll die Prozesse beschleunigen und billiger machen. Es soll etwa die Hälfte aller Fälle betreffen. Zur Umsetzung ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig, für die praktische Umsetzung sind noch viele Fragen offen.
Die Opposition kritisiert die groß angekündigte Novelle als "Mini-Reform". Für die NEOS werden dadurch nur die "Pfründe der Wirtschaftskammer" weiter geschützt, die Grünen vermissen Reformen beim reglementierten Gewerbe.