Wirtschaft

Was der Beschäftigungsbonus bringt

Die milliardenschwere Lohnsubvention zur Ankurbelung des Arbeitsmarktes ist auf Schiene, der Starttermin 1. Juli könnte aber noch wackeln. Die nötigen Begleitgesetze zum Beschäftigungsbonus wurden zwar am Dienstag vom Ministerrat verabschiedet, die exakten Förderkriterien stehen ebenso noch aus wie das Okay der EU-Kommission. Im Wirtschaftsministerium hofft man, sich bis Mitte Mai auf eine Richtlinie zu einigen. Die wichtigsten Punkte stehen schon fest:

Was genau ist der Beschäftigungsbonus?

Mit dem Bonus werden bis zu drei Jahre lang 50 Prozent der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit gefördert. Es handelt sich um einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt ein Jahr im Nachhinein.

Wer kann den Bonus in Anspruch nehmen?

Alle Unternehmen, die zusätzliche, vollversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Vergleich zum Vorjahr schaffen, unabhängig von Branche und Größenklasse. Ausgenommen sind staatliche Betriebe, die nicht im Wettbewerb stehen. Für innovative Start-ups gibt es bereits eine solche Förderung, Doppelförderungen sind nicht möglich. Liegen steuer- oder abgaberechtliche Vergehen vor, wird kein Bonus gewährt. Laut Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner könnten 30.000 Unternehmen vom Bonus profitieren.

Wie kommen die Unternehmen zum Bonus?

Ab Juli kann innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung des Beschäftigten bei der Sozialversicherung ein elektronischer Antrag bei der Förderbank aws gestellt werden. Sie ist allein für die Abwicklung zuständig.

Für wen genau wird der Bonus gewährt?

Gefördert werden beim AMS als arbeitslos gemeldeten Personen, Schul- oder Uni-Absolventen sowie Jobwechsler, die in den letzten zwölf Monaten mindestens vier Monate in Österreich beschäftigt waren. Die Beschäftigungsdauer muss mindestens vier Monate dauern, damit fallen auch Saisonniers darunter. Keinen Bonus gibt es für Lehrlinge – da gibt es bereits Förderungen – sowie Leiharbeiter, die von einem Beschäftigerbetrieb übernommen werden. Die Industrie kam mit ihrer Forderung nicht durch. Wird ein Lehrabsolvent übernommen, gibt es sehr wohl einen Bonus.

Was ist ein zusätzlicher Arbeitsplatz?

Die Unternehmen müssen nachweisen, dass der Beschäftigtenstand zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest um eine Person (Vollzeitäquivalent) höher ist als vor zwölf Monaten. Die aws kann die Angaben sofort überprüfen, da sie Zugang zu den Sozialversicherungsdaten des Hauptverbandes erhält.

Werden ausländische Arbeitskräfte jetzt doch gefördert?

Sofern sie schon länger in Österreich sind, ja. Keine Förderung gibt es für neu aus dem Ausland zugewanderte. Die Kriterien sollen verhindern, dass Firmen mit dem Bonus einfach Billigarbeitskräfte aus dem Ausland holen. Zugleich soll der zuletzt starke Arbeitskräftezuzug eingedämmt werden.

Ist die Regelung EU-rechtskonform?

Das Wirtschaftsministerium ist davon überzeugt, weil die Förderung nicht auf Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz abstellt und somit nicht gegen die Arbeitnehmer-Freizügigkeit verstößt.

Wie viel kostet der Beschäftigungsbonus?

Die Regierung stellt bis 2023 ein Budget von zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn der Topf leer ist, werden keine Anträge mehr angenommen.

Sind so genannte Mitnahmeeffekte zu erwarten?

Mit Sicherheit. Missbrauch durch Umgründungen, Verschiebungen im Konzern, Kündigung und Wiederanstellung oder Ähnliches wird zwar von vornherein ausgeschlossen. Viele Unternehmen würden die zusätzliche Arbeitskraft aber ohnehin einstellen und nehmen den Bonus einfach mit. Befürchtet wird, dass Konzerne mit hohem Personalbedarf bzw. Fluktuation sich das größte Stück abschneiden werden. Allein Magna hat wegen neuer Aufträge bis zu 3000 Stellen zu besetzen.