Was das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping bringt
Von Anita Staudacher
Werden ausländische Arbeitnehmer auf einer österreichischen Baustelle nicht korrekt entlohnt, können ab Jänner selbst private Häuselbauer zur Verantwortung gezogen werden. In der Regel sind es aber Großbaustellen, auf denen unseriöse Firmen ihr Unwesen treiben. Ein klarer Haftungsdurchgriff, strengere Strafen, aber auch mehr Bürokratie kennzeichnen das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Es ist eine Harmonisierung verstreuter Rechtsvorschriften, um den Behörden mehr Biss zu verleihen. Die wichtigsten Bestimmungen sind:
Meldepflicht Jeder aus dem EU-Ausland entsendete Arbeitnehmer ist vor Arbeitsantritt in Österreich bei der zentralen Koordinationsstelle des Finanzministeriums anzumelden (ZKO-Meldung). Neu ist die ausschließlich elektronische Meldung, für mehrere Arbeitnehmer sind Sammelmeldungen möglich. Die entsprechenden Formulare soll es ab Jänner geben.
Unterlagen Lohnunterlagen müssen nicht zwingend vor Ort bereitgehalten werden, es reicht ein bestimmter Ort im Inland, etwa eine Zweigstelle. "Wir empfehlen Unternehmen, einen eigenen Beauftragten zu bestimmen", sagt Wolfgang Kapek, Arbeitsrechtsexperte bei der Kanzlei Taylor Wessing. Beim Arbeitsvertrag reicht Englisch, sonst müssen die Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen.
Ausnahmen Konzerninterne Entsendungen bis zu zwei Monate pro Jahr sind vom Gesetz ebenso ausgenommen wie die Entsendungen von "Hochverdienern" (ab 6000 Euro pro Monat), etwa in der Forschung.
Unterentlohnung Für die korrekte Entlohnung müssen auch Überzahlungen (Zulagen, Prämien) miteingerechnet werden. Dies gestalte sich in der Praxis sehr schwierig, meint Kapek. "Wie soll ein ausländisches Unternehmen wissen, nach welchem KV in welcher Einstufung jemand bei einem Projekt in Österreich eingesetzt werden soll?"
Haftung Auftraggeber von Bauleistungen haften für die korrekte Lohnzahlung ihrer ausländischen Auftragnehmer. Das gilt für gewerbliche und private Auftraggeber ("Häuslbauer"), wenn der Auftragnehmer im Ausland sitzt.
Strafen Diese wurden bei Meldeverstößen deutlich verschärft und betragen 700 bis 1000 Euro pro Arbeitnehmer. Geschäftsführer bzw. Vorstände haften persönlich, müssen die Strafen aus eigener Tasche bezahlen. Beispiel: Zehn IT-Spezialisten aus Deutschland werden für ein Projekt bei einem Linzer Geschäftspartner eingesetzt. Fehlen ZKO-Meldung und Lohnunterlagen, drohen dem Geschäftsführer Strafen von 10.000 Euro. Die Strafen für Verstöße gegen Unterentlohnung können bis zu 50.000 Euro pro Arbeitnehmer betragen.
Rechtsdurchsetzung Das Gesetz sieht eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden bei den Ermittlungen und der Durchsetzung von Strafen vor.
Fazit: Österreich habe in Sachen Anti-Dumping eine Fleißaufgabe gemacht, meint Kapek, die Bestimmungen würden weit über die EU-Richtlinie hinausgehen. Die Gewerkschaft pocht wiederum auf mehr Kontroll-Personal bei den Behörden, um die Einhaltung der Sozialstandards zu gewährleisten.