Vöslauer zahlt Zeche für Preisabsprachen
Von Simone Hoepke
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nimmt die Lebensmittelbranche unter die Lupe. „In den vergangenen drei Jahren gab es Razzien in 42 Betrieben der Branche, Vöslauer ist das 18. Unternehmen (siehe Grafik), zudem es eine rechtskräftige Entscheidung gibt“, erklärt eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag.
Der größte Mineralwasserabfüller des Landes wird die vom Kartellgericht verhängte Strafe von 653.000 Euro zahlen. „Ein jahrelanges Verfahren würde finanzielle und personelle Ressourcen binden. Das könnten wir uns als mittelständisches Unternehmen gar nicht leisten“, sagt Vöslauer-Chef Alfred Hudler im KURIER-Gespräch.
Die Arbeiterkammer kritisierte am Donnerstag einmal mehr, dass die Kartellstrafen ins Budget fließen und nicht dem Konsumentenschutz zugutekommen. „Schließlich sind es die Konsumentinnen und Konsumenten, die durch die Preisabsprachen draufgezahlt haben“, sagt Silvia Angelo, Leiterin der AK-Wien-Abteilung Wirtschaftspolitik.
Vertikale Vereinbarungen: Abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen auf verschiedenen Ebenen der wirtschaftlichen Erzeugungs- bzw. Dienstleistungskette (z.B. zwischen Lebensmittelproduzenten und -händlern)
Horizontale Vereinbarungen: Abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen auf derselben Ebene, also z.B. zwischen zwei oder mehreren Produzenten.