Wirtschaft

VKI hat weitere Klage gegen VW eingebracht

Der Abgasskandal bei VW zieht eine Reihe von gerichtlichen Nachspielen hinterher. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bringt im September nicht nur eine große Sammelklage ein, bereits neu eingebracht wurde nun eine Klage gegen VW wegen "Verschlechterungen nach Software-Updates". Beauftragt wurde die Klage vom Konsumentenschutzministerium, teilte der VKI am Montag mit.

Die Updates waren im Zuge des Abgasskandals beim deutschen Autoriesen notwendig. VW hatte danach stets betont, dass den betroffenen Kunden durch die kostenlose Umrüstung keine Nachteile entstehen werden. Doch das sieht der VKI auf Basis einer breit angelegten Umfrage anders: Betroffene VW-Fahrer klagten nach den Updates unter anderem über einen erhöhten Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich und ein Ruckeln des Motors.

Der VKI geht deswegen nun auch gegen diese Beteuerungen von VW gerichtlich vor. "So können wir das nicht stehen lassen", sagte Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI, auf APA-Anfrage.

Irreführende Beteuerungen

"Die Beteuerungen von VW in diesem Zusammenhang sind irreführend. Tatsächlich sind Verschlechterungen nach dem Update realistisch, was sich letztlich auch auf den Wert der Fahrzeuge auswirken muss", hieß es in der VKI-Aussendung.

Der VW-Konzern hatte Mitte September 2015 zugegeben, weltweit in rund elf Millionen Dieselautos unterschiedlicher Marken eine illegale Software eingebaut zu haben, die den Stickoxidausstoß zwar bei standardisierten Tests verringert - nicht aber im Normalbetrieb auf der Straße.

An der großen Sammelklagen-Aktion des VKI, die im September eingebracht werden soll, haben sich rund 10.000 geschädigte Konsumenten angeschlossen. Dabei geht es nicht um die Rücknahme des Fahrzeuges durch VW (oder den Vertragshändler) oder um die Geltendmachung von Reparaturkosten aufgrund von Folgeproblemen durch das Software-Update. Die Ansprüche richten sich ausschließlich auf Entschädigungszahlungen, die sich aus Sicht des VKI durch die Abgasmanipulation ergeben.