Wirtschaft

Unmut über Versorgungsaktion für den Kabinettschef

Eine Postenbesetzung, die Beatrix Karl, VP, noch rasch vor ihrem Abgang als Justizministerin durchzog, sorgt für Verstimmung unter den Beamten. Nicht nur wegen zeitlicher Auffälligkeiten, sondern auch wegen der Umgehung der Compliance-Regeln für Unternehmen im Einfluss des Bundes. Im Zentrum steht die Leitung der Justizbetreuungsagentur (JBA), ein als "Anstalt öffentlichen Rechts" ausgegliedertes Unternehmen. Diese Agentur stellt der Justiz Personal zur Verfügung und beschäftigt rund 400 angestellte Mitarbeiter sowie 200 Werkvertragsnehmer.

Der Vertrag von JBA-Chef Jürgen Atzlsdorfer lief mit Jahresende 2013 aus. Ende August wurde der Job ausgeschrieben. 21 Kandidaten bewarben sich, darunter Karls Kabinettschef Thomas Schützenhöfer, der zuvor Büroleiter von Reinhold Lopatka, damals VP-Finanzstaatssekretär, war. Der Sohn des steirischen VP-Chefs und Karl-Förderers Hermann Schützenhöfer sowie ein weiterer Bewerber wurden von der aus drei Beamten bestehenden Bewertungskommission als bestqualifizierte Kandidaten gereiht.

Schützenhöfers Bestellung wurde allerdings bis Dezember hinausgezögert – als endgültig fix war, dass sich Karl als Justizministerin nicht halten würde. Schaut sehr nach einer Versorgungsaktion im letzten Moment für den Kabinettschef aus. Verkompliziert wurde die auffällige Postenbesetzung dadurch, dass Schützenhöfer den Job erst mit 1. Februar 2014 antritt. Wie also den Jänner überbrücken? Im November 2013 bestellte Karl den gesamten Aufsichtsrat der Agentur neu, mit Funktionsperiode ab Jänner 2014. Karl löste den von ihrer roten Vor-Vorgängerin Maria Berger eingesetzten, SP-nahen Aufsichtsratschef Hermann Germ durch den CVler und pensionierten Sektionschef Wolfgang Fellner ab.

Bevor er den Job als Aufsichtsratspräsident antritt, wurde Fellner jedoch für den Jänner interimsmäßig auf den offenen Geschäftsführer-Posten gesetzt. Womit Karl ganz klar gegen den vom Ministerrat im Oktober 2012 beschlossenen Public Corporate Governance Kodex, quasi die Wohlverhaltensregeln, verstößt. Im Kodex heißt es nämlich: "Vorsitzender eines Aufsichtsrates darf nicht sein, wer in den letzten zwei Jahren vor Übernahme der Funktion Mitglied der Geschäftsleitung des Unternehmens war."

"Rechtlich alles in Ordnung", erklärt Fellner. Laut dem Justizbetreuungsagentur-Gesetz – so ein Paragrafenwerk gibt es tatsächlich – könne die Ministerin im Fall einer Vakanz einen Aufsichtsrat mit der Geschäftsführung beauftragen. Somit hat alles seine schöne Ordnung. Aus der Umgebung des neuen Justizministers Wolfgang Brandstetter, der mit diesem Postenzirkus nichts zu tun hat, meint man dazu: "Es darf auch kein Hindernis für eine andere Position sein, wenn jemand in einem Ministerkabinett gearbeitet hat."