Wirtschaft

Streit wegen Anhebung der Stromtarife für Wirtschaft

Eine beträchtliche Zahl heimischer Unternehmen bekam Post von ihrem Stromlieferanten. Wegen des Energieeffizienzgesetzes sei man leider gezwungen den Strompreis um 0,12 Cent je Kilowattstunde anzuheben. Der höhere Tarif gelte mit sofortiger Wirkung, stand zu lesen.

Daraufhin hat die Wirtschaftskammer Österreich Post von Unternehmen bekommen, die sich über die Anhebung der Tarife beklagten. Man möge darüber nachdenken, was man dagegen unternehmen könne.

Diese Aufgabe hat Prof. Heinz Krejci vom Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Wien übernommen. Er hat im Auftrag der Wirtschaftskammer ein Gutachten erstellt. "Das Gesetz strotzt von protzigen Politausdrücken", lautet Krejcis wenig schmeichelhaftes Urteil. Die von den Stromlieferanten verrechnete Tariferhöhung seien rechtswidrig. "So geht es nicht", lautet die Kurzfassung seines umfangreichen Gutachtens.

Sparziele

Konkret geht es bei dem Konflikt um die Umsetzung der im Energieeffizienzgesetz festgelegten Sparziele. Die Bundesregierung hat die Verantwortung dafür den Energielieferanten übertragen. Die Stromlieferanten müssen ihre Kunden zum Stromsparen anhalten. Wenn die Einsparziele nicht erreicht werden, sind Strafzahlungen vorgesehen. Die Energielieferanten verrechnen diese Strafzahlungen, die 2016 anfallen, bereits jetzt den Unternehmen.

Wie viel 2016 tatsächlich zu bezahlen sein wird, ist heute schwer abzuschätzen. Denn die Monitoringstelle, die feststellen soll, in welchem Umfang die Sparziele erreicht werden, gibt es immer noch nicht. Laut Wirtschaftskammer gehen die Stromlieferanten bei der Festlegung der Tariferhöhung davon aus, dass es so gut wie keine zusätzlichen Sparmaßnahmen geben wird. "Es sieht so aus, als würden sich die Stromlieferanten ein Körberlgeld sichern wollen", glaubt Stephan Schwarz, Leiter der Umweltpolitik in der Wirtschaftskammer.

Barbara Schmidt, Sprecherin der Interessensvertretung der E-Wirtschaft, weist die Kritik an den Stromlieferanten als "rechtlich und auch in der Sache unzutreffend" zurück. Man habe vor dem Beschluss des Energieeffizienzgesetzes darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kosten entstehen werden.