Waldviertler: Strafe für Schuhrebellen bestätigt
Von Jürgen Zahrl
Im Clinch mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) muss der Waldviertler Schuhrebell eine weitere juristische Niederlage einstecken. Nachdem Heini Staudinger mit seiner Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgeblitzt war, bekam er Ende Dezember auch vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) einen Korb. Somit bleiben der Unterlassungs- und Strafbescheid aufrecht.
Nachfrist
Bis 31. Jänner gewährt ihm die FMA eine Nachfrist, um entweder das ausgeborgte Geld zurückzuzahlen oder alternative Lösungen vorzulegen.
Schon seit zwei Jahren kämpft Staudinger verbissen gegen die FMA, weil sie ihm vorwirft, gewerbliche Geldgeschäfte getätigt zu haben. Um Fotovoltaikanlagen und den Ankauf einer Lagerhalle zu finanzieren, sammelte er bei Privaten rund drei Millionen Euro und versprach eine vierprozentige Verzinsung.
Sowohl der VwGH als auch der UVS bestätigen die Rechtsmeinung der FMA. Demnach handelt es sich um ein Bankgeschäft, für das der Schuherzeuger eine Konzession bräuchte. „Leider unterscheiden die Gerichte nicht zwischen dem Geld für festgelegte Anlagestrategien und Geld für Spekulationsgeschäfte“, schildert Rechtsanwalt Karl Staudinger, der Bruder des Schuherzeugers.
Alternativvarianten
Trotzdem sieht sich Heini Staudinger nicht als Verlierer. Der Streit habe immerhin neue Türen geöffnet, um sein umstrittenes Finanzierungsmodell einfacher in eine legale Form umzuwandeln. Derzeit werden Alternativvarianten ausgearbeitet. „Entweder wir nützen eine nichtöffentliche Anleihe oder die Nachrangigkeitserklärung“, sagt sein Rechtsanwalt.
Staudinger will dennoch für einfachere Bürgerbeteiligungsmodelle weiterkämpfen. „Es kann nicht sein, dass ich zuerst einen Juristen fragen muss, wenn ich einem Unternehmer 1000 Euro borgen will“, erklärt Heini Staudinger.