Wirtschaft

Steuerpläne erzürnen Industrie: "Das bremst Investitionen"

Noch wird in der Industriellenvereinigung analysiert und gerechnet: Die Aufregung über die in wenigen Zeilen des Regierungsprogramms versteckten Belastungen für die Industrie aber ist schon groß. 250 Millionen Euro will die Politik durch eine Umstellung bei den steuerfreien Rückstellungen in die Haushaltskassen spülen.

„Dieses Geld fehlt dann für Investitionen. Genau die brauchen wir aber dringend, um den noch schwachen Aufschwung zu unterstützen“, warnt man in der Industriellenvereinigung (IV). Was die Unternehmer so aufregt, ist der Passus über die Rückstellungsberechnung im Regierungsprogramm. Bisher konnte die Industrie für drohende Verlust – etwa aus Gerichtsprozessen – Geld rückstellen. Das minderte den Gewinn und damit die Steuerleistung. Künftig dürfen sie das zwar auch, aber in einem gesetzlich vorgeschriebenen, geringeren Ausmaß. Bereits vorgenommene Rückstellungen müssen daher aufgelöst und versteuert werden.

Bankenabgabe

Unmut herrscht auch in der heimischen Finanzwirtschaft, vor allem in der Bank Austria. Die von der neuen Regierung geplante Änderung der Bankenabgabe soll nämlich vor allem die heimische Tochter der italienischen UniCredit treffen.

Bisher musste diese Abgabe nämlich auf das gesamte Geschäftsvolumen bezahlt werden, künftig aber sollen Derivatgeschäfte ausgenommen sein. Der Aufschlag auf die ursprünglich mit 500 Millionen budgetierten Einnahmen aus der Bankenabgabe wird von 25 auf 45 Prozent angehoben. Der 25-prozentige Aufschlag war extra für die Rettung der Volksbanken AG (ÖVAG) beschlossen worden. Die Bank Austria habe im Gegensatz zu den anderen Großbanken kaum Derivatgeschäfte und müsste mehr Bankenabgabe leisten, heißt es.

Die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung soll die Neubauleistung auf jährlich 48.000 Wohneinheiten steigern. 2011 wurde die Baubewilligung für 44.300 Wohnungen erteilt. Zuletzt wurden immer weniger geförderte Wohnungen gebaut. Vor allem in Wien fehlen Wohnungen mit Mieten unter 700 Euro.

Ein weiterer konkreter Punkt ist der Wegfall der Mietvertragsgebühr (ein Prozent des dreifachen Jahresmietzinses) für unter 35-Jährige bei erstmaligem Abschluss eines Vertrages zur Begründung eines Hauptwohnsitzes.

Unter dem Titel „Reform des Mietrechts“ soll es zur Angleichung der Anwendungsbereiche sowie zu einer „einfachen und transparenten Mietzinsbildung“ kommen. Was das konkret bedeutet, ist allerdings offen.