Wirtschaft

Sparpaket verteuert Schichtarbeit

Die heimischen Industriebetriebe klagen über die zusätzlichen Lohnnebenkosten-Belastungen im Sparpaket. Vor allem die Anhebung des vom Dienstgeber zu zahlenden Beitrages für die Nachtschwerarbeit von zwei auf fünf Prozent der Lohnsumme wirke sich enorm aus, sagt Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) zum KURIER. Betroffen davon sind rund 17.600 Schichtarbeiter in 50 Industriebetrieben, vor allem in der Stahl-, Automotive- und Papierindustrie. „In einigen Betrieben bedeutet die Erhöhung eine Mehrbelastung von einem Prozent der Lohn- und Gehaltskosten“, ergänzt Neumayer. Die budgetierten Mehreinnahmen von jährlich 24 Millionen Euro verteile sich auf nur relativ wenige Unternehmen. Der Nachtschwerarbeitsbeitrag finanziert einen Teil des Sonderruhegeldes, worauf Schwerarbeiter, die regelmäßig Nachtschicht (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) leisten, nach frühestens 20 Jahren Anspruch haben. Bei Männern gilt ein Mindestanspruchsalter von 57, bei Frauen von 52 Jahren. Statt der Beitragserhöhung hätte man auch das Antrittsalter für das Sonderruhegeld hinaufsetzen können, ätzt der IV-Generalsekretär. Der Beitrag sollte übrigens schon 2009 auf 3,5 Prozent erhöht werden, als Anti-Krisenmaßnahme der Regierung blieb er aber bei zwei Prozent.

AMS-Steuer

Als „Sündenfall“ bezeichnet Neumayer die umstrittene „Strafgebühr“ von 110 Euro an das AMS bei jeder Kündigung. „Die Gebühr trifft nur einseitig die Arbeitgeber und verstößt daher gegen das paritätische Versicherungsprinzip“, meint Neumayer und verweist darauf, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Schließlich sei die Wiedereinführung der Arbeitslosenversicherungspflicht für über 58-Jährige höchst kontraproduktiv, weil sie die Kosten für ältere Arbeitnehmer erhöhe. Der Anreiz, Ältere einzustellen, sinke dadurch. Die Beitragsbefreiung wurde erst vor wenigen Jahren beschlossen, um Ältere billiger zu machen und damit Jobs zu sichern. Der erhoffte Beschäftigungseffekt sei aber ausgeblieben, heißt es im Sozialministerium.