Wirtschaft

Neue Erleichterungen für Selbstständige

Mehr Wochengeld, niedrigere Beiträge: Dabei geht es vor allem um Frauen, die im Mutterschutz sind – und damit um die Zeit der acht Wochen vor und maximal zwölf Wochen nach der Geburt ihres Kindes. Zum anderen geht es um den Bezug des Kindergeldes. Peter McDonald, geschäftsführender Obmann der SVA: „Wir wollen, dass es Selbstständigen erleichtert wird, Familie und Arbeit unter einen Hut zu bringen.“ Ein Schritt sei mit der Verdoppelung des Wochengeldes für selbstständige Unternehmerinnen von 26 Euro auf 50 Euro pro Tag und der Einführung eines Krankengeldes, schon gelungen. Beides gilt seit Jahresbeginn.

Ausgangspunkt der weiteren Verbesserungen ist die Mindestbeitragsgrundlage und damit jenes Einkommen, ab dessen Höhe immer Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.

Beitragsfrei

Derzeit wird das Kinderbetreuungsgeld bei Selbstständigen zum Einkommen dazu gerechnet, was die Erwerbstätigkeit hemmt. Künftig wird es aus dem Einkommen herausgerechnet, Umsätze bis zu 30.000 Euro pro Jahr oder bis zu 4650 Euro Gewinn werden beitragsfrei gestellt. Kranken-und Pensionsversicherung gibt es durch das Kinderbetreuungsgeld für den, der es bezieht.

Zweitens ist geplant, auch den Bezug des Wochengeldes beitragsfrei zu stellen.

Ein Entwurf der nötigen gesetzlichen Änderungen wird laut Sozialministerium demnächst verschickt. Auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner freuen die Neuerungen. Ziel sei, dass sich „ die vielen innovativen Kleinunternehmer im Land weniger um ihre soziale Absicherung sorgen müssen und sich dafür noch stärker auf ihren wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren können“.

McDonalds Wunschliste geht darüber noch hinaus: Er möchte – wie er sagt – „Kleinunternehmern etwa zwischen 35 und 50 Jahren“ mehr Flexibilität bei der Pflicht, ihre Abgaben zu zahlen, einräumen. Soll heißen: Schwanken die Einnahmen über mehrere Jahre stark, so soll die Versicherungspflicht bei einem jährlichen Umsatz von maximal 30.000 Euro (bzw. einem Jahresgewinn von 4650 Euro ) – bezogen auf einen noch zu verhandelnden Durchrechnungszeitraum – wegfallen. McDonald: „Uns geht es um die Gleichstellung von Selbstständigen mit geringfügig Beschäftigten.“