Wirtschaft

Slowenen wettern gegen Anti-Lohndumping-Gesetz

Ab Jänner gelten strengere Regeln für die Entsendung bzw. Überlassung von ausländischen EU-Arbeitskräften nach Österreich. Mit dem neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) werden die Strafen für Meldeverstöße zum Teil deutlich erhöht und die Rechtsdurchsetzung verbessert. Durch die Ausweitung der Auftraggeberhaftung können etwa Lohnansprüche grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer am Bau künftig auch vom österreichischen Auftraggeber einer ausländischen Firma eingefordert werden. Weil die Auftraggeberhaftung aber bei inländischen Firmen nicht gilt, fühlen sich slowenische Unternehmen diskriminiert.

Mehr als hundert slowenische Betriebe, die in Österreich diverse (Bau-)Dienstleistungen erbringen, reichten daher eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das Anti-Dumping-Gesetz ein. Laut der Wirtschaftszeitung Finance sind sie der Auffassung, dass die österreichische Regelung gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt. Die Firmen fürchten aber auch um Aufträge aus Österreich, weil Auftraggeber wieder lieber mit inländischen Subunternehmen zusammenarbeiten könnten. Auch der slowenische Außenminister Karl Erjavec äußerte sich zuletzt bei einem Besuch in der Steiermark besorgt über das verschärfte Gesetz. Dieses dürfe slowenische Firmen keineswegs gegenüber österreichischen diskriminieren.

Unverständnis

Nicht nur die südlichen Nachbarn wettern, auch in Deutschland regt sich Widerstand: "Es gibt großes Unverständnis darüber, dass Arbeitnehmer in allen Branchen schon bei kurzer Einsatzdauer in Österreich extra gemeldet werden müssen", berichtet Arbeitsrechts-Experte Wolfgang Kapek von der Kanzlei Taylor Wessing. Damit könnten schon Mitarbeiter, die von ihrer Firma auf eine Messe geschickt werden oder Journalisten, die über ein Ereignis berichten, meldepflichtig sein. Das Gesetz sieht zwar Ausnahmen für kurzfristige Entsendungen innerhalb von Konzernen oder für "Hochverdiener" etwa in der Forschung vor, lässt aber zugleich viele Fragen offen. Kritisiert wird auch, dass es kaum mehrsprachige Informationen zum hochkomplexen, neuen Gesetz gibt.

Ein 43-seitige Erläuterung zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz finden Sie hier