Schweiz will bei offenen Stellen Inländer bevorzugen
Von Anita Staudacher
Die Schweiz will künftig bei offenen Stellen Inländer bevorzugen. Zumindest ein wenig. Die so genannte "Inländer-Vorrang-Light"-Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber, die Mitarbeiter über regionale Arbeitsvermittlungsstellen suchen, zunächst Bewerbungsgespräche mit inländischen Bewerbern führen müssen. Eine Einstellungspflicht soll es aber nicht geben. "Wenn der Bewerber nicht passt oder sie sich nicht finden, dann wird der Arbeitgeber wie bisher im europäischen Umfeld die Kapazität suchen können", erläuterte der Schweizer Bundespräsident Johann Schneider-Ammann kürzlich in Wien.
Dem Betrieb dürfe nicht vorgeschrieben werden, wen es einzustellen habe, betonte Schneider-Ammann, der selbst Unternehmer und aktuell auch Wirtschaftsminister der Schweiz ist. Die Stellenmeldepflicht soll vom Bundesrat auch nur bei einer hohen Zuwanderung eingeführt werden.
Volksentscheid
Die Schweizer Regierung hofft mit der Neuregelung sowohl den Willen den Volkes nach Beschränkung der EU-Personenfreizügigkeit als auch den geltenden Verträgen mit Brüssel gerecht zu werden. In einer Volksabstimmung hatte die Schweizer Bevölkerung im Februar 2014 mit knapper Mehrheit für eine Begrenzung der Zuwanderung auf der Schweizer Arbeitsmarkt gestimmt. Der Ausgang des Votums muss binnen drei Jahren umgesetzt werden.
Noch Mitte Dezember soll ein im Parlament abgestimmter Vorschlag der EU vorgelegt werden. EU-Juristen äußersten jedoch bereits ihre Bedenken zum "Inländer-Vorrang": "Jede Maßnahme, die Schweizer Arbeitnehmer favorisiert, verletzt die Anti-Diskriminierungsklausel im Artikel 2 des Freizügigkeitsabkommens", heißt es in einer ersten Stellungnahme.
Rund 140.000 Ausländer sind in den vergangenen Jahren im Schnitt in die Schweiz eingewandert, mehr als zwei Drittel davon kamen aus EU-Ländern. Rund 45.000 Grenzgänger aus Österreich pendeln in die Schweiz zur Arbeit. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hofft daher auf eine vernünftige Lösung. "Wir gehen von einer objektiv rationalen Vorgangsweise aus", so Mitterlehner, ein Verbot würde den Betrieben schaden.