Schon 345.000 arbeiten für 415 Euro oder weniger
Von Anita Staudacher
Studenten tun es, Pensionisten tun es, aber auch immer mehr Menschen im Haupterwerbsalter tun es: Arbeiten für maximal 415 Euro im Monat. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist seit 2010 drei Mal so stark gestiegen wie die allgemeine Beschäftigung. Binnen fünf Jahren nahm sie um 45.000 auf 341.000 (Jahresdurchschnitt 2015) zu. Ende Jänner 2016 waren es bereits mehr als 345.000. Das geht aus Daten des Hauptverbandes hervor, die der KURIER auswertete.
Zwei Branchen stechen besonders heraus, weil jeder dritte Geringfügige dort beschäftigt ist: Der Tourismus, speziell die Gastronomie, und der Handel.
Tourismus: Nirgendwo sonst steigt die Kurzzeit-Beschäftigung so stark wie in der Beherbergung und Gastronomie. Heute arbeiten dort 56.000 Mini-Jobber, um 12.000 mehr als vor fünf Jahren. 46.000 entfallen allein auf die Gastronomie. Zwei Drittel des Anstiegs betreffen ausländische Arbeitskräfte. "Die Geringfügigkeit ist zum System geworden", meint Tourismus-Gewerkschafter Andreas Gollner. Neue Mitarbeiter würden in der Gastronomie meist auf Stundenlohn eingestellt und erst danach schaue man, wie viele Stunden bezahlt werden. Da laufe einiges schwarz, klagt Gollner. Er hofft, dass die Registrierkassenpflicht mit falschen Stundenabrechnungen Schluss macht.
Thomas Wolf vom Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer (WKO) verweist auf hohe Personalschwankungen durch Saisongeschäft, Ferien oder Wochenenden. Studenten als Aushilfskräfte gebe es schon seit jeher. "Es ist in der Gastronomie auch die Zahl an vollversicherten Arbeitsplätzen gestiegen", argumentiert er. Weil viele Dazuverdiener sich nicht doppelt versichern wollen, sei es schwer, kurzfristig Personal zu bekommen.
Handel: Vor allem die Ausweitung der Öffnungszeiten führte zu einem kräftigen Anstieg der Teilzeitbeschäftigung im Handel, wo aktuell 58.000 nur geringfügig arbeiten, die meisten davon Frauen. Hier finden sich auch viele Studenten, die am Wochenende aushelfen. Immer häufiger kommen dabei auch Pensionisten zum Einsatz.
Jung und Alt
Im Altersvergleich fällt auf, dass sich die Geringfügigkeit recht gleichmäßig auf alle Jahrgänge verteilt, mit zwei Ausreißern: Am stärksten ist der Anstieg seit 2010 bei den 20- bis 24-Jährigen (+26 Prozent) sowie bei den über 65-Jährigen mit 35 Prozent. "Viel mehr Studenten als früher müssen sich heute etwas dazuverdienen", begründet Arbeitsmarktexperte Andreas Riesenfelder von der L&R Sozialforschung die Entwicklung bei den jungen Arbeitskräften. Auch die zunehmende Arbeitslosigkeit führe zu mehr geringfügigen Jobs.
Dass mehr als 53.000 über 60-Jährige Mini-Jobber sind, hat mehrere Ursachen: Steigende Lebenserwartung und der Wunsch, zumindest noch ein wenig erwerbstätig zu sein, spielen da ebenso eine Rolle wie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bei geringfügiger Beschäftigung (von "Leih-Omas"). Zu niedrige Renten dürften anders als in Deutschland (noch) nicht im Vordergrund stehen, vermutet Andreas Wohlmuth vom Pensionistenverband. "Das könnte sich bei uns aber in den nächsten Jahren auswirken."
Für Riesenfelder hat die geringfügige Beschäftigung durch gesetzliche Schranken "den Touch des Bösen verloren". Er verweist auf Bestimmungen, wonach Firmen Arbeitsplätze nicht einfach auf viele Mini-Jobs aufteilen können. Dieses Schlupfloch zur Lohnkostensenkung habe man rechtzeitig geschlossen, ansonsten hätte sich diese Beschäftigungsform "noch viel rasanter verbreitet".
Teilzeit
Geringfügig beschäftigt ist, wer maximal 415,72 Euro brutto im Monat (31,92 Euro/Tag) verdient. Arbeitsrechtlich handelt es sich um eine Teilzeitarbeit, es bestehen anteilsmäßig dieselben Ansprüche wie für alle Arbeitnehmer, z.B. Mindestlohn lt. KV, Sonderzahlungen, Urlaub, Abfertigung etc.
Sozialversicherung
Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert, aber nicht arbeitslosenversichert. Es besteht die Möglichkeit, sich um monatlich 58,68 Euro in der Pensions- und Krankenversicherung selbst zu versichern. In diesem Fall besteht Anspruch auf Kranken- und Wochengeld. Sobald mehr als 415,17 Euro verdient wird, besteht die volle Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Pensions-, Arbeitslosenversicherung).
Zuverdienst
Geringfügig dazuverdienen, ohne den Leistungsbezug zu verlieren, dürfen etwa Arbeitslose, Kindergeld-Bezieher oder (Früh)pensionsten.