Säumige Unternehmen sollen Strafe zahlen
Von Patricia Haller
Wenige Monate vor der Wahl nimmt SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek noch einen Anlauf, um die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern zu verkleinern: Für heute, Montag, hat sie die Spitzen der Sozialpartner zu einem Gipfel geladen.
Heinisch-Hosek will dabei vor allem die Einkommensberichte ansprechen: Seit 2011 sind Unternehmen je nach Größe verpflichtet, solche Berichte zu erstellen. Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern mussten bis Ende März 2013 schon den zweiten Bericht legen. Für die Frauenministerin ist es daher „an der Zeit, Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge auszutauschen. Ich weiß ja nicht, was die Konsequenzen sind? Was machen Unternehmensleitung und Betriebsrat, wenn sie feststellen, dass es Einkommensunterschiede gibt?“, sagt Heinisch-Hosek zum KURIER.
Eine Meldepflicht der Unternehmen, ob der Bericht gemacht wurde, besteht nicht. Informationen haben die Gewerkschaftsvertreter, weil den Betriebsräten die Dokumente übermittelt werden müssen. Heinisch-Hoseks Informationsstand: „Soweit wir wissen, kommen 89 Prozent der Unternehmen ihrer Pflicht nach.“
Ihr schwebt vor, noch vor der Nationalratswahl Änderungen des Gesetzes anzugehen. Sie will Sanktionen, bemessen an der Mitarbeiter-Zahl des Betriebes, wenn sich herausstellt, dass kein Bericht gemacht wurde. „Das müssen Verwaltungsstrafen sein, die nicht aus der Portokasse gezahlt werden können, sonst wirkt es nicht.“ Auch Unternehmen mit weniger als 150 Mitarbeiter beschäftigen will die Ministerin einbeziehen.
Sozialpartner gefragt
Die Berichte seien generell nur ein erster Schritt. Heinisch-Hosek: „Sie sind die Basis, um die Einkommensdifferenz zu schließen. Da erwarte ich mir Vorschläge von den Sozialpartnern und ich hoffe, dass wir da beim Gipfel einen Schritt weiter kommen.“
Derzeit gilt die Pflicht, alle zwei Jahre einen Einkommensbericht vorzulegen, für rund 2000 Unternehmen. Insgesamt gibt es in Österreich derzeit 307.000 Unternehmen.
Über die Inhalte der Berichte darf nur im Unternehmen geredet werden. Wer Details über Einkommen der Mitarbeiter nach außen trägt, dem droht eine Strafe in Höhe von 360 Euro.