"Rubik's Cube" bleibt geschützte Marke
Der Zauberwürfel „Rubik's Cube“ hat auch die Richter beim EU-Gericht Nerven gekostet – sie mussten in einem Markenstreit ein Urteil fällen. Das Ergebnis: „Rubik's Cube“ bleibt europaweit als Marke geschützt. Die Struktur des beweglichen Zauberwürfels mit dem schwarzen Gitternetz unterscheide sich deutlich von ähnlichen dreidimensionalen Geduldsspielen.
Simba Toys scheiterte mit seiner Argumentation vor dem EU-Gericht. Die Marke „Rubik's Cube“ sei vor allem durch den Würfel selbst und die schwarze Gitterstruktur gekennzeichnet, meinten die Richter. Diese gebe noch keinen Hinweis auf die Drehbarkeit. Denn dass sich die Einzelteile des Würfels drehen lassen, liegt an einem unsichtbaren Mechanismus im Inneren, der auf der bildlichen Darstellung nicht zu sehen ist. Außerdem verhindere der Markeneintrag nicht, dass Konkurrenten ebenfalls drehbare dreidimensionale Geduldsspiele herstellen.
Der ungarische Architekturprofessor Erno Rubik (Bild) hat das Geduldsspiel nach Unternehmensangaben 1974 erfunden. Simba Toys könnte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Fingerfertig: Jonglieren mit den Zauberwürfeln