Wirtschaft

GmbH light: Neue Regeln brauchen Feinschliff

Das erforderliche Mindeststammkapital soll von 35.000 Euro auf 10.000 Euro sinken – der EU-Durchschnitt liegt schon heute bei 8000 Euro. Zusätzlich wird die Mindest-Körperschaftssteuer von 1750 auf 500 Euro pro Jahr gesenkt. Ebenso sinken die Notar- und Rechtsanwaltskosten um rund 50 Prozent und es entfällt die Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung.

Mit diesen Reformschritten hin zu einer GmbH light wollen die ÖVP-geführten Ministerien Justiz und Wirtschaft zehn Prozent mehr Jungunternehmer animieren, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Hintergrund sind relativ enttäuschende Zahlen bei den Neugründungen in Österreich. Bloß 27.000 im Jahr.

Am Freitag begann die 4-wöchige Begutachtungsfrist, am 1. Juli soll das neue Gesetz schon in Kraft treten. Doch es wird noch heftig diskutiert, wie schon etliche Jahre lang.

Kapitalaufbau

Wirtschaftskammer, Industrie, aber auch SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter loben die Reform als Aufwertung des Standortes und Anschub für Neugründungen. Doch Matznetter hat noch Diskussionsbedarf. Ihm geht es speziell um den Kapitalaufbau nach der Unternehmensgründung, um rasch folgende Pleiten zu verhindern. Vorbild ist hier für die SPÖ eine Variante aus dem deutschen Recht, wo Gewinne nicht ausgeschüttet werden, bis 25.000 Euro an Eigenkapital erreicht sind.

Wesentlich schärfere Kritik kommt von den Kreditschützern und der Arbeiterkammer. KSV-Insolvenzrechtsexperte Hans-Georg Kantner, sonst kein Mann drastischer Formulierungen, sieht einen „Ausverkauf der österreichischen GmbH“, die ein „Diskont-Label“ erhalte. Kantner: „Das ist ein schwarzer Tag für die GmbH.“ Die Insolvenzanfälligkeit der GmbH sei doppelt so hoch wie jene der Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter mit ihrem ganzen Vermögen haften.

Die AK kritisiert, dass durch die Senkung der Mindest-Körperschaftssteuer der Unternehmerseite ein Steuergeschenk von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr gemacht werde, die Arbeitnehmer aber leer ausgingen. Man regt außerdem an, dass das reduzierte Mindeststammkapital nur für Neugründungen gelten sollte.