Wirtschaft

Rechnungshof kritisiert Finanz für Umgang mit Cum-Ex-Betrugsfällen

Entgegen einer Empfehlung des Rechnungshofs hat das Finanzministerium keine Plausibilitätskontrollen durchgeführt, um Cum-Ex-Betrugsversuche zu erkennen. Das geht aus einem Rechnungshof-Follow-up zu einem entsprechenden Bericht vom Juli 2018 hervor. Von 14 überprüften Empfehlungen, die Cum-Ex-Geschäfte künftig unterbinden sollen, habe das Finanzministerium 12 ganz und eine teilweise umgesetzt, hieß es weiter.

Bei Cum-Ex-Geschäften lassen sich Betrüger durch Aktien-Zu- und -Verkäufe rund um den Dividendenstichtag die Kapitalertragssteuer (teils mehrfach) rückerstatten, ohne diese je erbracht zu haben. In Österreich ist dadurch in der Vergangenheit ein potenzieller Schaden für den Staat von 180 Mio. Euro entstanden, schreibt der Rechnungshof. Davon wurden 105 Mio. auf Basis von Überprüfungen des Finanzamts errechnet. Die restlichen 75 Mio. Euro sind eine Schätzung für verjährte Fälle.

Der Rechnungshof erneuert daher seine Empfehlung für Plausibilitätskontrollen. Zudem mangle es an laufenden Auswertungen und Informationen über Auszahlungen und Erledigungen von Anträgen. Dies wäre jedoch hilfreich für Risikoanalysen und um Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können.

Nur teilweise umgesetzt wurde zudem die Empfehlung, "größtmögliche Rechtssicherheit" in der "offenkundig komplizierten und umstrittenen" Materie rund um die Erstattung der Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividendenausschüttungen zu schaffen und davor internationale Best Practices zu erheben, so der Rechnungshof. Zwar habe das Ministerium zu internationalen gesetzlichen Regelungen dazu recherchiert, die heimischen Rechtsgrundlagen - im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz - wurden bisher aber nicht angepasst.

Technische Lösungen

Stattdessen bleibe das Ministerium bei der Anwendung einer internen Anweisung aus dem Jahr 2014 für den Vollzug sowie bei seiner damaligen Rechtseinschätzung, dass "die Rechtslage in Österreich eine mehrfache Erstattung derselben Kapitalertragsteuer (KESt) unbestrittenerweise nicht zulasse". Eine gesetzliche Regelung müsse das KESt-Abzugssystem so anpassen, dass die Nachweisführung verbessert und damit eine mehrfache Erstattung so gut wie möglich ausgeschlossen werde. Das Ministerium lege den Schwerpunkt nach eigenen Angaben auf die Ausgestaltung von technischen Lösungen.

Das Ministerium arbeite an einem technischen Ansatz, um Wertpapierbesitz einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt zuordnen zu können und so den Betrug mit KESt-Rückerstattungen zu erschweren, merkte der Rechnungshof positiv an. Zudem wurde die empfohlene Modernisierung des veralteten IT-Verfahrens zur Erstattung der Kapitalertragssteuer rasch umgesetzt. Auch der Empfehlung, strengere Nachweispflichten für die KESt-Erstattung einzuführen, sei das Ministerium nachgekommen.