Wirtschaft

Privatvermieter kritisieren geplanten Mietenaufschub

Der von der Regierung vorgesehene Mietenaufschub und Delogierungsstopp für Private sorgt beim Österreichischen Eigentümer- und Vermieterverband für Kritik und einen offenen Brief an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Dadurch würden mehr als 500.000 private Vermieter in eine existenzgefährdende Situation gebracht, heißt es in einem Brief von Verbands-Präsident Günter Moser.

Drittes Corona-Paket

Wer aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen ist und deshalb die Miete nicht mehr bezahlen kann, muss keine Delogierung oder Vertragskündigung befürchten. Das geht aus dem dritten Corona-Paket hervor, das am Freitag vom Nationalrat verabschiedet werden soll.

Freies Eigentum

"Diese Maßnahme würde bedeuten, dass von Gesetz her tausende Vermieter ihre Existenz verlieren, Insolvenz anmelden müssen und finanziell ruiniert werden. Ein solches Gesetz verstößt gegen die Menschenrechte und das Recht auf freies Eigentum, aber vor allem öffnet es ebenfalls tausenden Mietern die Tür zur Willkür", sagte Moser.

Bis Jahresende Zeit

Sollte jemand im Zeitraum 1. April bis 30. Juni Schwierigkeiten haben, aufgrund der Corona-Einschränkungen die Miete zu bezahlen, dann ist das kein Kündigungsgrund, geht aus dem Gesetzesvorschlag des Justizministeriums hervor. Mieter bzw. Mieterinnen haben bis 31. Dezember Zeit, die Mietrückstände zurückzuzahlen. Die Miete muss allerdings mit Verzugszinsen nachgezahlt werden, wobei diese auf den gesetzlichen Zinssatz von 4 Prozent beschränkt sind. Kautionen dürfen von den Vermietern nicht verwendet werden, um die entstandenen Mietrückstände auszugleichen.

Drei Monate Aufschub

Außerdem sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass Räumungsexekutionen auf Antrag der Mieter für drei Monate aufgeschoben werden. Das gibt den Mietern Zeit, eine neue Unterkunft zu finden. Für Mietverhältnisse, die während der Corona-Krise enden, kann einvernehmlich zwischen Mietern und Vermietern eine Verlängerung vereinbart werden.

Für Wohnräume

Diese Regelungen gelten für alle Wohnraummieten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht. Die Bestimmung kommt nur zur Anwendung, wenn die Nichtzahlung auf den Auswirkungen des Coronavirus beruht.