Preisabsprachen: 62 Millionen Euro schwere Geldbuße gegen Porr rechtskräftig
Der österreichischen Baukonzern Porr konnte jetzt ein unrühmliches Kapitel in seiner Firmengeschichte abschließen. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Kartellgericht gegen die Porr Group wegen eines Verstoßes gegen europäisches und österreichisches Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 62,35 Millionen Euro verhängt. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Das verbotene Kartell umfasste den Hoch- und Tiefbau, insbesondere den Straßenbau. Die Zuwiderhandlung betreffe das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. „Betroffen sind eine große Anzahl an Bauvorhaben, gegen die Mehrzahl der mutmaßlich beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen noch“, heißt seitens der BWB. „Die Porr war im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017 in erheblichem Ausmaß beteiligt.“
Im Rahmen des Kartells seien zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen mit dem Zweck getroffen worden, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen. So sicherten sich die involvierten Bauunternehmen Aufträge, „ohne befürchten zu müssen oder zumindest nur in geringerem Ausmaß befürchten zu müssen, von einem günstigeren Angebot im Wettbewerb unterboten zu werden“.
„Die Porr gab ein umfassendes Anerkenntnis vor der BWB ab, in welchem sie ihre Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärte und ihre Beteiligung an der Zuwiderhandlung einräumte“, heißt es weiter. Maßgeblich für die Bemessung der Geldbuße waren neben dem Geständnis die Kooperation der Porr bei der Aufklärung. Zugleich entflechtete der Baukonzern u. a. den betroffenen Unternehmensbereich Asphaltmischanlagen.