Wirtschaft

Pensionskassen verwalteten zu Jahresende bereits 24,3 Milliarden Euro

Die österreichischen Pensionskassen haben Ende vorigen Jahres 24,3 Mrd. Euro verwaltet, ein Anstieg um 2,7 Prozent oder 642 Mio. Euro im Vergleich zum Vorquartal. Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten wuchs um 1,2 Prozent auf 979.637, davon bezogen 11,4 Prozent (111.407 Personen) bereits eine Pensionsleistung, teilte die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Freitag mit.

Performance

Im Gesamtjahr 2019 lag die Veranlagungsperformance der Pensionskassen laut Oesterreichischer Kontrollbank (OeKB) bei 11,6 Prozent - im vierten Quartal betrug sie 2,3 Prozent. Im Schnitt der vergangenen drei, fünf und zehn Jahre betrug die Performance vier, 3,7 bzw. 4,3 Prozent. 2019 schnitten bei der Performance die überbetrieblichen Kassen mit 11,8 Prozent besser ab als die betrieblichen mit im Schnitt 9,5 Prozent. Dafür waren im Jahr davor (2018) die überbetrieblichen Kassen bei der Performance mit -5,6 Prozent negativ gewesen, die betrieblichen mit -0,4 Prozent (insgesamt -5,1 Prozent).

Der Konzentrationsprozess durch Fusionen und Übernahmen setzte sich 2019 weiter fort. Waren 2005 noch 21 Pensionskassen am Markt tätig, so waren es Ende 2019 nur mehr acht - eine weniger als im Jahr davor. Davon waren fünf überbetriebliche und drei betriebliche Kassen. Die höchste Zahl an Pensionskassen hatte es Mitte vergangenen Jahrzehnts mit mehr als 20 gegeben. Mehr als 90 Prozent der verwalteten Vermögens hielten zuletzt die überbetrieblichen Kassen.

Veranlagung

Das von ihnen verwaltete Vermögen hielten die Pensionskassen Ende 2019 zu 96,84 Prozent indirekt über Investmentfonds. Dabei machten Schuldverschreibungen mit 43,30 Prozent den größten Anteil aus, gefolgt von Aktien mit 34,17 Prozent, Guthaben bei Kreditinstituten mit 7,03 Prozent und Immobilien mit 4,69 Prozent. Der Rest entfiel auf Darlehen und Kredite sowie sonstige Vermögenswerte.

Das Vermögen war nach Währungsabsicherungsgeschäften zu 31,61 Prozent in ausländischer Währung veranlagt. Insgesamt unterhielten die Kassen 101 Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG), ohne die vier sogenannten Sicherheits-VRG. Zudem gab es 34 Sub-Veranlagungsgemeinschaften (Sub-VG); seit Anfang 2013 hat jeder Anwartschaftsberechtigte in der Anwartschaftsphase bis zu dreimal die Möglichkeit, in eine VRG oder Sub-VG zu wechseln, der Antrag muss jeweils bis spätestens 31. Oktober eines Kalenderjahres schriftlich erfolgen.