Pension: Höherversicherung bringt seit 1. April weniger
Von Anita Staudacher
In der Pension mehr Geld bekommen – das wollen viele. Eine Alternative zur derzeit oft wenig attraktiven privaten Pensionsvorsorge ist die so genannte "freiwillige Höherversicherung" im staatlichen Pensionssystem. Mit jährlich eingezahlten Extra-Beiträgen kann die staatliche Pension später um einen monatlichen Steigerungsbetrag aufgefettet werden. Weil die Sterbetafeln zur Berechnung der späteren Auszahlungsbeträge noch aus dem Jahre 1986 stammen, fielen die zu erwartenden Beträge zuletzt sogar höher aus als bei vielen privaten Zusatzpensionen.
Leistungskürzung
Doch damit ist nun Schluss. Seit 1. April gelten neue, schlechtere Berechnungsgrundlagen, die zu Leistungskürzungen um bis zu 30 Prozent führen können. Hintergrund ist eine Verordnung, die das europarechtliche Gebot von einheitlichen Faktoren zur Pensions-Berechnung für Frauen und Männer (unisex) berücksichtigt. Auch die Sterbetafeln wurden aktualisiert. Dabei hatte es das Sozialministerium offenbar besonders eilig: Die erst am 17. März erlassene Verordnung trat nämlich schon am 1. April in Kraft.
Späte Info
Versicherte fühlen sich durch die späte Info überrumpelt. "So überfallsartig über eine massive Verschlechterung der Bedingungen zu informieren, ist eine Frechheit", ärgert sich ein KURIER-Leser, der erst am 29. März ein entsprechendes Schreiben der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) erhielt. Durch die Änderung erhalte er später in der Pension statt 48 Euro monatlicher Zusatzrente nur noch 33 Euro. Der Clou: Wer noch vor dem 1. April die Jahresprämie einzahle, könne heuer noch von den alten Bedingungen profitieren, hieß es in dem Schreiben.
Die SVA gibt die Schuld an der späten Info dem Sozialministerium. Dort verweist man auf eine ausreichend lange Begutachtungsfrist. Es habe auch eine Aussendung der Parlamentsdirektion gegeben. Die Kürzungen würden im Schnitt nicht sehr hoch ausfallen, da viele Einzahlungen nicht höher als 1000 Euro pro Jahr seien. "Die Höherversicherung zahlt sich auch noch weiterhin aus", sagt Ministeriums-Sprecher Nikolai Moser.
Vorteile
Derzeit können maximal 9720 Euro jährlich in die Höherversicherung eingezahlt werden, insbesondere Selbstständige veranlagen gerne auch höhere Beträge. Der Vorteil ist neben der Sicherheit des staatlichen Systems auch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (bis zu einem Viertel) und die spätere, 75-prozentige Steuerfreiheit der Zusatzrente. Im Unterschied zur privaten Zusatzpension wird sie auch 14-mal pro Jahr ausbezahlt und geht im Todesfall zum Teil auf die Hinterbliebenen über. Derzeit zahlen rund 12.300 Österreicher in die freiwillige Höherversicherung ein.
Wie viel die Höherversicherung im staatlichen Pensionssystem je nach Einzahlung bringt, lesen Sie hier.