Was tun, wenn der Flug ausfällt?
Von Anita Staudacher
Der Lufthansa-Streik sorgt nicht nur für Ärger über abgesagte Flüge, er wirft auch viele rechtliche Fragen auf. Wozu sind Airlines verpflichtet, was ist überhaupt zu tun?
Konsumentenschützer raten, sich so rasch wie möglich bei der Airline zu melden. Auf der Lufthansa-Homepage sind alle Ausfälle vermeldet, auch Alternativvorschläge sind zu finden. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Umbuchung: Findet der Flug nicht statt, muss die Fluglinie eine alternative Beförderung "unter vergleichbaren Bedingungen" anbieten. Dies kann eine kostenlose Umbuchung auf eine andere Airline, ein späterer Flug oder – bei Kurzstrecke – ein Bahn-Ticket sein.
Rücktritt: Bei Annullierung oder mindestens fünf Stunden Verspätung kann der Fluggast das Ticket zurückzugeben und die Kosten zurückfordern. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.
Versorgung: Die Fluggesellschaft muss für Betreuungsleistungen aufkommen, die aufgrund der Verspätung oder Streichung entstehen. Darunter fällt zum Beispiel die Verpflegung während der Wartezeit auf den späteren Flug, notwendige Übernachtungen im Hotel sowie Transfers. Zudem müssen den Passagieren auf Kosten der Airline zwei Telefonate, zwei Faxe oder zwei eMails ermöglicht werden.
Schadenersatz: Da es sich bei einem Streik um "außergewöhnliche Umstände" handelt, müssen die Fluglinien ihren Passagieren keine "Ausgleichsleistung" (Entschädigung) zahlen. Allerdings muss eine Airline im Streitfall nachweisen, dass sie alles unternommen hat, um eine Annullierung oder Verspätung durch den Streik zu vermeiden.
Pauschalreise: Der Reiseveranstalter muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern. Dauert die Verspätung länger als vier Stunden, kann eine Preisminderung verlangt werden.
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