Wirtschaft

FMA prüft RBI und Hypo Vorarlberg

Offshore-Deals, wie sie durch die „Panama Papers“ ins Licht der Öffentlichkeit gerückt sind, seien zwar „an sich nicht illegal“, aber intransparent und deshalb im Sinne der Geldwäsche-Prävention als „Hochrisiko-Geschäfte" einzustufen, sagte Helmut Ettl, Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) am Montagabend in der Zib2. Ettl ist für die Erstellung von „schwarzen Listen“ mit jenen Destinationen, die nicht kooperationswillig sind.

In Folge der Berichterstattung zu "Panama-Leaks" wird die FMA die beiden genannten österreichischen Banken, die Raiffeisen Bank International (RBI) und die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (Hypo Vorarlberg), genauer unter die Lupe nehmen. In einer ersten Reaktion hat die Hypo Vorarlberg am Montag beteuert, nur legale Offshore-Geschäfte zu betreiben. In jedem einzelnen Fall sei der wirtschaftlich Berechtigte bekannt, betonte Hypo-Vorstandschef Michael Grahammer. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) als Eigentümervertreter unterstrich, dass sich die Bank ganz aus dem Offshore-Bereich zurückziehen werde.

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Die Bank habe die für Offshore-Geschäfte geltenden besonderen Sorgfaltspflichten jederzeit eingehalten und halte sie weiter ein, so Wallner und Grahammer. "Dazu gehört: Um welche Art von Geschäft handelt es sich und wer ist der wirtschaftlich Berechtigte", konkretisierte der Landeshauptmann. Vor Geschäftsabschluss habe jeweils ein Steuerberater die steuerliche Rechtmäßigkeit des Vorhabens zu bestätigen, auch die Feststellung und Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten sei Grundvoraussetzung für ein Zustandekommen eines Geschäftsabschlusses, sagte Grahammer. Der russische Präsident Wladimir Putin sei nie darunter gewesen, ergänzte Grahammer auf Journalisten-Nachfrage

Zuvor hatte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik erklärt: "Wir werden bei jeder dieser Banken eine anlassbezogene Vorortprüfung durchführen um zu überprüfen, ob in diesen genannten Fällen die Organisationspflicht zur Prävention von Geldwäsche eingehalten wurde." Dabei sei die FMA nur für die Überwachung der Vorbeugungsmaßnahmen zuständig, also um zu überprüfen, ob die Banken die geforderten organisatorische Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche auch eingehalten haben. Ein Verdacht auf Geldwäsche selber sei von der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt bzw. den ordentlichen Gerichten zu verfolgen.

Fehler sofort beheben

Eine mögliche Folge der Vorortprüfungen wäre, dass die FMA per Bescheid sicherstelle, dass entdeckte Fehler sofort behoben werden und dass die Organisation so aufgestellt wird, dass es zu keinen weiteren Problemen komme. Sollte ein konkreter Verdacht auf Geldwäsche aufgedeckt werden würde die FMA eine "Verdachtsmeldung" weiterleiten.

Bei einem in den Medien genannten Fällen, die sich auf Österreich beziehen, habe die FMA bereits im Jahr 2012 bei einer Vorortprüfung einen Verdacht auf Geldwäsche festgestellt und eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt weitergeleitet, sagte Grubelnik. Details dazu könne er nicht nennen.

"Ein Offshore-Konto an sich ist ja noch nichts Illegales."
- Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwälte


Für Ermittlungen zur Causa "Panama-Leaks" "brauchen wir einen begründeten Anfangsverdacht", sagte der Sprecher der Staatsanwälte, Gerhard Jarosch, im Ö1-Mittagsjournal des ORF-Radios. "Ein Offshore-Konto an sich ist ja noch nichts Illegales". Die Frage sei, was mit dem Konto gemacht werde, ob Gelder gewaschen oder Steuern hinterzogen werden, so Jarosch. Er hofft auf Kooperation mit den Medien.

Jarosch hält es für "durchaus denkbar", dass die Journalisten mit den Behörden zusammenarbeiten. Wobei Jarosch einräumt, dass die Medien aufgrund des Redaktionsgeheimnisses nicht verpflichtet sind, die Daten herzugeben. Der Staatsanwalt hält auch Kontoöffnungen, Hausdurchsuchungen und Rechtshilfeersuchen für denkbar. Sollte die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf strafrechtlich relevante Sachverhalte stoßen, würde die Staatsanwaltschaft informiert.

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Seit 2009 hat die FMA die Kompetenz, die Prävention von Geldwäsche bei den beaufsichtigten Instituten zu überwachen. Eine eigene Abteilung der Finanzaufsicht prüfe diesbezüglich routinemäßig die Banken. Im Jahr 2015 habe es 28 Vorortprüfungen und 30 Company Visits gegeben. Bei Vorortprüfungen werden stichprobenmäßig konkrete Unterlagen analysiert, ob alle Vorschriften eingehalten werden, erläutert der Sprecher. Bei Company Visits werde überprüft, ob es entsprechende Organisationshandbücher und Schulungen für Mitarbeiter sowie ein Softwaresystem, mit dem die Identitäten der Personen geprüft werden können, gebe.