Onlinehandel voller Fettnäpfchen
Von Simone Hoepke
Der grenzüberschreitende Onlinehandel ist voll von Fettnäpfchen. Davon kann die Handelsabteilung der österreichischen Botschaft in Berlin ein Lied singen. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass ein Onlineversender sich wegen juristischer Probleme an die Außenhandelsstelle wendet, sagt Johann Kausl, Handelsrat in Berlin. Er schätzt, dass 10.000 österreichische Onlinehändler ihre Waren nach Deutschland verkaufen und jeder Zweite davon gegen deutsche Gesetze verstößt.
So hätte ein Onlinehändler von Spielzeug-Elektroeisenbahnen 3000 Euro Strafe zahlen müssen. Der Grund: Wer Elektrogeräte nach Deutschland exportiert, muss auch im Elektroaltgeräteentsorgungssystem gemeldet sein, sonst wird er abgestraft. Aber auch abseits der Technik gibt es Fettnäpfchen. Ein Versender von österreichischen Spezialitäten sei vom Anwalt eines deutschen Konkurrenten abgemahnt worden, weil er Marillenmarmelade nach Deutschland verschickt hatte. Marmelade darf in Deutschland nämlich streng genommen nur genannt werden, was Zitrusfrüchte enthält – also hätte es Konfitüre heißen müssen. Die Anwaltskosten des Konkurrenten – 600 Euro – wurden dem Österreicher gleich in Rechnung gestellt, erzählt Kausl. „Da kann man bestenfalls das Honorar auf 300 Euro runterverhandeln“, sagt er.
Der Großteil der Exporte nach Deutschland entfällt freilich nicht auf Päckchen mit Marmelade und Spielzeugloks sondern auf Maschinen und die Autozulieferindustrie. „Geht es der deutschen Wirtschaft schlechter, schlägt das schnell auf unsere Zulieferer durch“, sagt Kausl. Im ersten Halbjahr ist der Export nach Deutschland um ein Prozent auf 18,8 Mrd. Euro zurückgegangen. Auch weil die Autoverkäufe in Italien, Griechenland und Spanien stockten. Da die Autobauer just in time produzieren, haben sie ihre Bestellungen bei den Zulieferern aus Österreich gleich zurückgeschraubt.