Wirtschaft

Der Handel flacht die Gehaltskurve ab

Nach drei Jahren, 40 Verhandlungsrunden und vielen Unterbrechungen stieg doch noch weißer Rauch auf: Die Sozialpartner einigten sich auf ein neues, moderneres Gehaltsschema für die rund 400.000 Angestellten im heimischen Einzel-, Groß- und Kfz-Handel.

Die Entrümpelung des seit 45 Jahren unveränderten Kollektivvertrages (KV) sieht vor allem eine flachere Gehaltskurve mit etwas höheren Einstiegsgehältern, eine einfachere Gehaltseinstufung sowie Verbesserungen für Frauen vor. Das neue Gehaltsschema gilt ab 1. Dezember 2017. Handelsbetriebe müssen aber nicht sofort umstellen, sie haben dafür vier Jahre, also bis Dezember 2021 Zeit. Der Umstieg erfolgt mit Stichtagsregelung für die gesamte Belegschaft, wobei kein bestehender Mitarbeiter schlechtergestellt werden darf. "Niemand verliert durch die Reform Geld", betonte Handels-Obmann Peter Buchmüller.

Die wichtigsten Punkte der Neuregelung im Detail:

- Mindestgehalt Für Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännisch administrativer Lehre gilt ab 1.12. ein Mindestgehalt von 1600 Euro brutto im Monat (statt bisher 1546 Euro). Der jährliche KV-Abschluss ist darin noch nicht enthalten, 2018 dürfte er daher deutlich über 1600 Euro liegen. Die höheren Einstiegsgehälter sollen die Branche attraktiver für Junge machen, betonte Buchmüller: "Um gute neue Mitarbeiter zu finden, zahlen wir lieber ein bisschen mehr." Schon jetzt würden viele Händler über den Mindest-KV zahlen, eine Anpassung sei daher verkraftbar. Weiter unter 1600 Euro bleiben ungelernte Hilfskräfte und rund 200.000 Handels-Arbeiter, für die ein eigener, schlechter dotierter KV gilt.

- Gehaltskurve Die Einkommenskurve wird deutlich abgeflacht. Statt bisher neun gibt es nur noch vier Gehaltserhöhungen, ab dem 13. Jahr der Beschäftigung ist Schluss. So kann ein Einstiegsgehalt von 1600 Euro nur auf maximal 1960 Euro steigen. Zusätzlich werden bei Neueinstellungen nur noch sieben statt bisher bis zu 18 Jahren Vordienstzeiten angerechnet. Dadurch werden ältere Neueinsteiger mit langer Vordienstzeit für die Firmen billiger, was deren Jobchancen erhöhen soll. Für die Betroffenen bedeutet das freilich finanzielle Einbußen. Ein Zuckerl gibt’s für Frauen: Karenzzeiten werden künftig auch bei Vorrückungen voll angerechnet.

- Beschäftigungsgruppen Statt bisher acht Gehaltstafeln und zwei Gehaltsgebieten gilt nur noch eine Tabelle für alle Handelsbranchen und Bundesländer. Sämtliche Tätigkeiten im Handel wurden in acht neue Beschäftigungsgruppen (siehe Grafik unten) zusammengefasst und ersetzen schwammige Formulierungen wie "einfache" oder "schwierige" Tätigkeiten. Auch neue Berufsfelder im Online-Handel können so besser abgebildet werden.

Für Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft GPA-djp, ist das neue Gehaltsschema vor allem in punkto Mindestgehalt "eine Benchmark für alle anderen Branchen" und ein "deutliches Lebenszeichen der Sozialpartnerschaft". Um die Einigung nicht zu gefährden, wurden strittige Themen wie die Überstundenzuschläge erst gar nicht angepackt. Für den Handelsverband ist die Reform ohne Modernisierung des Zuschlagswesens daher noch lange nicht abgeschlossen.

Um eine korrekte Umstellung auf das neue Gehaltsschema zu gewährleisten werden die Sozialpartner eine eigene Schlichtungsstelle einrichten.

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Nähere Infos zur Neuregelung finden Sie auf der Homepage der Sparte Handel in der WKO.